Frau will Parkplatz freihalten und wird angefahren

Bei sonnigem Wetter ist auch am Starnberger See am Wochenende einiges los. Auf einem Parkplatz kommt es zu einem Vorfall, der nun die Polizei beschäftigt.
dpa |
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Am Starnberger See wurde die Frau angefahren.
Am Starnberger See wurde die Frau angefahren. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa
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Starnberg

Eine Frau hat einen Parkplatz freihalten wollen und ist dabei von einem 43-Jährigen angefahren worden. Die 28-Jährige war am Sonntag am Starnberger See aus ihrem Auto ausgestiegen, um den Parkplatz zu besetzen, wie die Polizei mitteilte

Dann kam der 43-Jährige mit seinem Auto und wollte dort einparken. Die Frau gab bei der Polizei an, der Mann habe sie wegschieben wollen, um einparken zu können. Sie klagte über Schmerzen an den Schienbeinen.

Danach entwickelte sich ein Streit zwischen der Frau, ihrer Familie und dem 43-Jährigen. Gegen den Mann wird wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und versuchter Nötigung ermittelt.

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5 Kommentare
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  • Kaiser Jannick am 30.06.2025 21:59 Uhr / Bewertung:

    Auch gegen die "Parkplatz-Blockiererin" ist wegen Nötigung zu ermitteln.

    Man darf als Mitfahrer/Fußgänger/Passant/Anwohner einen Parkplatz nicht ohne behördliche Erlaubnis freihalten. Es handelt sich um öffentliches Eigentum und nicht um Privatbesitz. Das bedeutet, dass alle Fahrzeugführer die gleichen Anrechte auf eine freie Parklücke erheben können. Das vorsätzlich begangene Freihalten des Parkplatzes bildet als rechtsmissbräuchliche Handlung den Vorwurf der Nötigung.

    Dennoch darf der andere Beschuldigte natürlich keine Körperverletzung oder andere Straftaten damit rechtfertigen.

    Der Klügere gibt in solch weltbewegenden Fällen immer nach.

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  • tutwaszursache am 01.07.2025 18:42 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Kaiser Jannick

    Grundsätzlich stellt auch das Freihalten eines Parkplatzes eine Nötigung dar: Beschädigt die Person, die den Platz freihält, dabei nicht das Auto, wird dieses Bagatelldelikt in der Regel nicht verfolgt.

    Eine Anzeige und Verurteilung wegen Nötigung ist dafür umso wahrscheinlicher, wenn der andere Autofahrer den Platzhalter mit Handgreiflichkeiten verdrängen möchte.

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  • MUC0 am 30.06.2025 19:08 Uhr / Bewertung:

    Wenn jemand ganze Parkplätze dauerhaft klaut, konnte auch nie was wegen Tradition dauerhaft beibehalten werden. Was ist mit den Gehwegen? Eine Krähe macht sich keine Gedanken wo Menschen ohne Parkplatz denn bleiben. Selbst Camping ist verboten. Wie ist das bei der Stromsteuer? Das Geld gehöhrt denen die es in das Wahlprogramm schreiben vom Salär abgezogen, es war ja auch die Grundlage der Wahlgunst.

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