U-Bahn-Schubser vor Gericht

Ab Mittwoch nächster Woche steht der U-Bahn-Schubser vor Gericht - Der 70-Jährige soll ein Mädchen vor eine einfahrende U-Bahn geworfen haben, weil er sich über den Lärm der Teenager geärgert hatte. Gegen den Angeklagten wird voraussichtlich an vier Tagen verhandelt.
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MÜNCHEN - Ab Mittwoch nächster Woche steht der U-Bahn-Schubser vor Gericht - Der 70-Jährige soll ein Mädchen vor eine einfahrende U-Bahn geworfen haben, weil er sich über den Lärm der Teenager geärgert hatte. Gegen den Angeklagten wird voraussichtlich an vier Tagen verhandelt.

Vor dem Münchner Schwurgericht beginnt am nächsten Mittwoch (14. Januar) der Prozess gegen den sogenannten U-Bahn-Schubser. Der 70 Jahre alte Rentner ist wegen Mordversuchs an einer Schülerin angeklagt. Er soll am 2. Juni 2008 aus Ärger über eine Gruppe lärmender Jugendlicher ein Mädchen in Schwabing vor eine einfahrende U-Bahn gestoßen haben.

Die 13-Jährige stürzte zwischen zwei Waggons, sie wurde zu ihrem Glück durch den Aufprall wieder auf den Bahnsteig geschleudert und kam mit Prellungen und Abschürfungen davon.

Neben dem Mädchen werden 17 weitere Zeugen aussagen

Gegen den Angeklagten wird voraussichtlich an vier Tagen verhandelt. Neben dem jetzt 14 Jahre alten Opfer sind 17 weitere Zeugen geladen, darunter die Ehefrau des Rentners. Mit ihr hatte der Angeklagte am Tattag auf die U-Bahn am Bahnhof Petuelring gewartet.

Er habe sich von den Jugendlichen „bedrängt“ gefühlt und sich einen „Freiraum“ verschaffen wollen, hat der frühere Versicherungsvertreter im Ermittlungsverfahren zu Protokoll gegeben. Eine Tötungsabsicht habe er nicht gehabt.

Die Verteidigung geht nach ihren Angaben vom Mittwoch deshalb vom Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung aus. Darauf stehen höchstens zehn Jahren Freiheitsstrafe. Auf Mord steht lebenslange Haft, beim Versuch liegt die Strafe üblicherweise innerhalb eines Rahmens von drei bis 15 Jahren. Laut Anwalt Peter Guttmann hat der Angeklagte der Schülerin im Wege des Täter-Opfer-Ausgleichs 10 000 Euro bezahlt.

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