Türkischer Ehemann wehrt sich gegen Ausweisung
Nach einer Haftstrafe wegen Prügelattacken auf seine Frau wehrt sich ein türkischer Ehemann vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gegen seine Ausweisung in sein Heimatland. Er verwies auf die Aussöhnung mit seiner Ex-Frau und die nötige Sorge für die zehnjährige Tochter. Er habe „Fehler gemacht“, kommentierte der 47-Jährige am Montag seine früheren Prügelattacken, die ihn für mehrere Jahre hinter Gitter gebracht hatten. Seither habe er sich geändert.
München - Die Verurteilung wegen Gewalttätigkeiten gegenüber der 34 Jahre alten Frau hatten 2008 noch während der Inhaftierung des Mannes die Ausweisungsverfügung der Münchner Ausländerbehörde zur Folge. Er ist nach seiner Schilderung nach der Strafverbüßung und dem Ablauf eines Kontaktverbots wieder bei Frau und Kind eingezogen. Die Frau habe den 47-Jährigen mit SMS bombardiert, er solle zurückkommen, sagte der Anwalt des Klägers, „sie hat ungeheuren Druck ausgeübt“.
Er gehe Ehestreitigkeiten jetzt aus dem Weg und ziehe vorübergehend aus, wenn ein Konflikt drohe, versicherte der 47-Jährige. Nach seiner Darstellung hat auch seine Ex-Frau Fehler gemacht: „Sie ist sehr eifersüchtig und wird dann sehr aggressiv. Wenn es dahin kommt, gehe ich ihr aus dem Weg.“ Vor dem Strafgericht hatte er sich als unschuldiges Opfer einer Verfolgung durch die Ehefrau und ihre Familie dargestellt. Er war seither in Behandlung bei einem Psychotherapeuten, der ihm 2011 eine positive Entwicklung bescheinigte. Die Ehefrau bestätigte ein gutes Einvernehmen zwischen ihr und ihrem Mann.
Das Verwaltungsgericht München hatte in erster Instanz an die Wandlung nicht geglaubt und die Klage des Türken abgewiesen. Über dessen Berufung ist noch nicht entschieden.
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