Trotz Tanzverbot: Münchner Clubs feiern an stillen Tagen gegen das Gesetz

Mit den "stillen Tagen" im April kommt auch wieder das Tanzverbot. Einige Clubs in München dürfen trotzdem Partys und Konzerte veranstalten, sofern sie sich an bestimmte Auflagen halten.
André Wagner |
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Tanzen und Feiern im Club: An "stillen Tagen" eigentlich verboten, außer man hat eine Sondergenehmigung. (Symbolbild)
Tanzen und Feiern im Club: An "stillen Tagen" eigentlich verboten, außer man hat eine Sondergenehmigung. (Symbolbild) © picture alliance/dpa

Neun sogenannte "stille Tage" gibt es pro Jahr in Bayern, an denen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen verboten sind, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen.

Der April 2026 hält mit Gründonnerstag (2.4.), Karfreitag (3.4.) und Karsamstag (4.4.) gleich drei "stille Tage" mit Tanzverbot bereit. Am Gründonnerstag gilt dies in Bayern ab 2 Uhr, am Karfreitag und Karsamstag jeweils ab 0 Uhr. Ausnahmen gibt es nur, wenn der Eventveranstalter eine behördliche Genehmigung besitzt.

Der Protest gegen das Gesetz, das an einigen hohen christlichen Feiertagen das Tanzen verbietet, nimmt von Jahr zu Jahr zu. Und seit vielen Jahren setzt sich der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) gegen das Musik- und Tanzverbot in Bayern ein. 

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Wider dem Tanzverbot: bfg organisiert 60 Veranstaltungen in München

Dank eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016, organisiert der bfg seit 2017 regelmäßig an den "stillen Tagen" seine "Heidenspaß-Partys", die dem landesweiten Tanzverbot trotzen.

Insgesamt 60 Events wird es in München am Gründonnerstag, am Karfreitag und am Karsamstag geben. 27 Münchner Clubs, Bars und Tanzschulen werden dabei sein.

Das größte Event findet am Gründonnerstag (2. April) statt. Bereits zum dritten Mal wird in München die "Clubrevolution", Bayerns größte Party gegen das Tanzverbot, ausgerichtet. Im Vorverkauf kostet das Ticket 10 Euro, damit gibt es dann ohne weitere Kosten Eintritt in allen 21 teilnehmenden Clubs und Bars.

Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es zu verdanken, dass es auch 2026 ein buntes Programm mit Reden, Musik und Tanz gibt.  Und weil beim Kreisverwaltungsreferat extra für diese Events Genehmigungen beantragt wurden. Getanzt und gefeiert darf aber nur, wenn folgende Auflage erfüllt werden:

  • Zu Beginn der Veranstaltung muss der Bund für Geistesfreiheit fünf Minuten lang eine Einführung geben.
  • Während der Veranstaltung muss alle 90 Minuten eine Durchsage erfolgen, die auf den besonderen Charakter dieser Veranstaltung hinweist. Zudem muss die Organisation ihren Einsatz für Bürgerrechte und Demokratie und ihre Weltanschauung erläutern. 

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Wo in München gefeiert werden kann

In folgenden Locations finden an den "stillen Tagen"  im April Veranstaltungen statt:

  • 089 Bar
  • Bistro No.2 
  • Disco Box 
  • Filmcasino
  • Freiheitshalle 
  • Gin City 
  • Goldener Reiter 
  • Helene Liebt Dich
  • ImportExport 
  • Kölsch Bar 
  • La Casita 
  • Lenbachs
  • Milchbar 
  • Nachtgalerie 
  • Neuraum 
  • New York Club
  • P1 
  • Pacha 
  • Palais 
  • Prosecco Bar
  • Roody 
  • Schlagergarten 
  • Shamrock 
  • Sweet Club
  • The Keg Bar 
  • Unterdeck 
  • Vintage Club 

Veranstaltungen nicht gegen gläubige Menschen gerichtet

Lau bfg sind "alle Menschen herzlich eingeladen, an den sog. stillen Tagen zu unseren Partys zu kommen. Und mit 'alle' meinen wir alle! Nicht nur Ungläubige sind willkommen, sondern auch Gläubige, Andersdenkende, Zweifelnde jeden Alters, jeden Geschlechts, jeder sexuellen Orientierung, jeder Herkunft, so Assunta Tammelleo, Kulturbühnenbetreiberin und Vorsitzende des bfg München, in einer Pressemitteilung.

"Es geht uns um ein Bürgerrecht", sagt Tammelleo. "Wir sind dagegen, dass der bayerische Staat der Bevölkerungsmehrheit eine religiöse Praxis einer einzelnen Religionsgemeinschaft aufzwingt", sagt sie. Es ist ihr aber auch wichtig zu betonen, dass diese Veranstaltungen nicht gegen gläubige Menschen gerichtet seien: "Wer an diesem Tag nicht feiern möchte: unbenommen", sagt sie. Es könne aber nicht sein, dass andere Menschen, die diesen Glauben nicht teilen, dazu gezwungen werden. "Das lässt sich mit einem demokratischen Rechtsstaat nicht vereinbaren", so Tammelleo.

Sie fordert die Abschaffung der Tanz- und Feierverbote im bayerischen Feiertagsgesetz: "Tanzverbote sind Instrumente der Bevormundung und Kontrolle von Menschen. So etwas hat in einem demokratischen Rechtsstaat nichts zu suchen. Unser Ziel ist es, diese obrigkeitsstaatlichen Relikte zu schleifen. Warum sollte jemand an stillen Tagen nicht tanzen dürfen? Woran soll sich eigentlich ein gläubiger Christ stören, wenn an Allerheiligen eine Party in einem geschlossenen Raum stattfindet? Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Menschen Vorschriften zu machen, wie sie an einem Feiertag ihre Freizeit verbringen sollen. Selbstverständlich sollen und dürfen Christ*innen, in Stille und Trauer gedenken. Sie dürfen aber anderen Menschen nicht zwingen, es ihnen an einem solchen Tag gleich tun zu müssen. Daher muss das bayerische Feiertagsgesetz endlich liberalisiert werden", so die Vorsitzende des bfg München.

Man will keine gesetzlichen Feiertage abschaffen

Tammelleo betont, weil der Vorwurf immer wieder erhoben wird, dass sie keine gesetzlichen Feiertage abschaffen wollen. "Aber wir können uns eine Umbenennung von Feiertagen in einem stetig säkularer werdenden Land gut vorstellen. Und wir plädieren zudem für andere gesetzliche Feiertage, z. B. Internationaler Frauentag am 8. März, Tag der Befreiung am 8. Mai oder Tag der Menschenrechte am 10. Dezember."     


Hinweis: Dies ist ein älterer Artikel, der von der AZ-Redaktion regelmäßig aktualisiert wird.

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