Trotz Nazi-Chats: Ex-Personenschützer von Charlotte Knobloch darf Polizist bleiben

Die Münchner Polizei wollte den Mann wegen rassistischen und menschenfeindlichen Posts in Privatchats aus dem Dienst entfernen. Doch der Verwaltungsgerichtshof München sieht das anders.
Hüseyin Ince
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Polizist Michael R. beschützte zeitweise die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde. Ausgerechnet, muss man sagen. Denn in  Privatchats formulierte er hässliche Nazi-Phantasien.
Polizist Michael R. beschützte zeitweise die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde. Ausgerechnet, muss man sagen. Denn in Privatchats formulierte er hässliche Nazi-Phantasien. © Christoph Reichwein (dpa)

Michael R., Polizist und früherer zugeteilter Personenschützer der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde Charlotte Knobloch, darf weiter im Amt bleiben. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München bereits im Februar, wie jetzt über das Online-Portal "Beck Aktuell" bekannt wurde (Urteil vom 19.02.2025 – 16a D 23.1023).

Der Polizist formulierte Gaskammer-Phantasien

Michael R. hatte in privaten Whatsapp-Chats rassistische, fremdenfeindliche und nationalsozialistische Bilder und Nachrichten versendet, die sich auch auf Knobloch bezogen. Er wünsche sich, seine Schutzperson würde vergast oder in ein Konzentrationslager verbracht, stand da unter anderem. Typische nationalsozialistische Abkürzungen wie "SH" (Sieg Heil) oder "HH" (Heil Hitler) postete er wohl regelmäßig.

Der Polizist hatte einst auch einen Schutzauftrag für den israelischen Generalkonsul. In Chats bezog er sich auch darauf und schrieb, ihm seien als Fahrziel nicht (die früheren Konzentrationslager, Anm. d. Red.) Auschwitz oder Flossenbürg, sondern Dachau lieber, so käme man "früher heim".

Michael R. leitete wohl mehrfach Details zu Ermittlungen unbefugt weiter, wie im Fall Jerome Boateng

Doch das ist nicht alles. Michael R. hat offenbar auch viermal polizeiliche Informationen an Unbefugte weitergegeben, wie das Ergebnis einer Blutprobe eines Cousins. Auch in den Ermittlungen zu Star-Fußballspieler Jerome Boateng sei das passiert. Dabei sei es um Details zu Ermittlungen und Einsätzen gegangen. 

Die Polizei wollte ihn nach Bekanntwerden derartiger Chats aus dem Dienst entlassen, scheiterte aber am Ende vor dem VGH. Das Gericht hielt bei seinem Urteil den Schutz der privaten Meinungsfreiheit hoch. Zudem müsse das ansonsten "außerordentlich positive Persönlichkeitsbildes "berücksichtigt werden. Der VGH entschied daher auf eine Zurückstufung um nur einen Dienstgrad: vom Kriminalhauptmeister (BesGr. A 9) zum Kriminalobermeister (BesGr. A 8). 

Pressechef der Münchner Polizei: "R. steht unter Beobachtung"

Der Beamte bleibt also im Dienst. Wie die Pressestelle der Münchner Polizei bestätigte, arbeite Michael R. seither ohne Uniform und ausschließlich im Innendienst. "Er steht unter Beobachtung", sagte der Pressechef der Münchner Polizei, Thomas Schelshorn.

R. werde auch nicht mehr bei Durchsuchungen oder Vernehmungen eingesetzt. Es werde ebenfalls sichergestellt, dass Michael R. sein eigenes Verhalten regelmäßig reflektiere. 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.