Trotz Krankschreibung gearbeitet: Versicherung kündigt Taxler
München Es war ein guter Tag für Paul T. (59, Name geändert). Der Taxler einigte sich mit seiner Krankenversicherung darauf, dass sein preisgünstiger Kranken- und Pflegeversicherungsvertrag im neuen Jahr wieder gilt. Die Versicherung hatte ihm gekündigt, weil beobachtet wurde, wie der Taxler trotz Krankschreibung gearbeitet und Krankentagegeld kassiert hatte.
Paul T. ist selbstständiger Taxiunternehmer. Er fährt seit Jahren feste Touren mit Dialyse-Patienten von deren Wohnung zum Krankenhaus und zurück. Im Dezember 2013 kam er personell in Nöte. „Auch meine Frau konnte damals nicht fahren“, erinnerte er sich am Dienstag. Also sei er notgedrungen selber gefahren. Trotz Krankschreibung.
Dass ihn ein Detektiv bei der Arbeit beobachtet hatte, erfuhr Paul T. erst durch die Vertragskündigung. Die Krankenversicherung hatte Verdacht geschöpft, als sich Paul T. wegen Schmerzen an der Halswirbelsäule vier Wochen Arbeitsunfähigkeit attestieren ließ. Paul T. stritt sein Fehlverhalten auch nicht ab, warb aber um Verständnis. Er sei in einer Zwangslage gewesen, weil feste Touren zu bedienen waren.
Doch die Versicherung blieb hart. Die versuchte Erschleichung von Leistungen hinsichtlich des Krankentagegeldes bedeute einen Vertrauensverlust, der zu einer umfassenden Kündigung berechtige.
Das Landgericht hatte in erster Instanz die Kündigung der Krankentagegeldversicherung für wirksam gehalten, die der Kranken- und Pflegeversicherung jedoch nicht. Begründung: Die Besorgnis, der Taxler werde auch im Bereich der Kranken- oder Pflegeversicherung versuchen, auf betrügerische Weise Leistungen zu erschleichen, sei unbegründet. Dies erfordere eine höhere kriminelle Energie, da man Arztrechnungen fälschen müsse.
Die Versicherung ging in Berufung, gab sich aber am OLG nun mit dem Vergleich zufrieden. Die Krankentagegeldversicherung bleibt gekündigt. Bei Kranken- und Pflegeversicherung läuft der Vertrag nach zweijähriger Pause wieder.
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