Trotz Ende der Pflicht: Münchner muss in Corona-Isolation bleiben

München - Trotz positivem PCR-Test geht es Michael B. aus dem Landkreis München gesundheitlich "hervorragend", sagt er am Donnerstag der AZ. Nur am Mittwoch, da hat sich der Coronapositive "so geärgert", dass er sich an die Redaktion gewendet hat. Er werde "völlig unnötig" in seinen Bürgerrechten beschnitten", sagt er.
Der Grund: falsche Informationen aus dem Gesundheitsamt. Es geht um die Isolationspflicht für Coronakranke - in ganz Bayern ist sie bekanntermaßen zum Mittwoch, 16. November, abgeschafft worden. Doch am Gesundheitsamt des Landratsamts scheint das noch nicht jeder zu wissen.
Mann erfährt am Telefon, dass er in Isolation bleiben muss
So schildert es zumindest der 53-jährige Landkreisbewohner. Am Mittwochnachmittag erhält er, so erzählt es B. der AZ, einen Anruf von einer Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes: Sie spricht ihm die Isolation aus, spricht von einem entsprechenden Aktenvermerk und davon, dass "die Isolation zwingend einzuhalten ist".
Zwar bestätigte sie B. im Telefonat, dass schon bekannt sei, dass die Isolationspflicht in eine Maskenpflicht umgesetzt werde, aber dies "sei noch nicht durch". B. solle auf "Veröffentlichungen" achten. "Solche Allgemeinverfügungen sucht und liest man ja auch nicht jeden Tag", sagt B. der AZ. Über Freunde habe er erfahren, wo er da also nachzusehen habe.
Kritik an der Kommunikation bei den Gesundheitsämtern
B. findet: "Da auch die Allgemeinverfügung der bayerischen Regierung bereits veröffentlicht ist, zeigt sich offensichtlich, dass aufgrund von noch immer altertümlichen Kommunikationswegen mittels Fax, Boten und Laufzettel die Gesundheitsämter noch immer völlig überlastet sind." Er findet es "bedauerlich zu sehen, dass unsere Gesundheitsämter nach fast drei Jahren Pandemie nicht viel gelernt haben".
Inzwischen kann B. schon wieder ein bisschen lachen, er betont auch, dass ihm die Dame leid tue, die eine lange Liste von positiv Getesteten abzutelefonieren habe. Doch natürlich sorgen ihre Informationen für Verunsicherung. "Wenn da das Amt anruft, kann ich mir schon vorstellen, dass sich vielleicht gerade ältere Menschen schon einschüchtern lassen", meint B.
Das Gesundheitsamt hat auf eine AZ-Anfrage zu dem Vorfall bislang nicht weiter Stellung bezogen. Immerhin: Wer sich auf der Homepage des Landratsamts über "Corona-Virus: Aktuelle Regelungen/allgemeine Informationen", "Häufige Fragen und Antworten" und dann "FAQ des Landratsamts München" durchklickt, erfährt unter "News" von der seit 16. 11. geltenden Allgemeinverfügung, in der die Isolations- in eine Maskenpflicht umgewandelt worden ist. Menschen mit positivem Coronatest sind nun nur noch verpflichtet, außer Haus in Innenräumen eine Maske zu tragen.