Trickbetrug: Härter bestrafen!
Für einen Betrug sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren vor. Oder nur eine Geldstrafe. Ersttäter dürfen auf Bewährung hoffen.
Die gibt es für die Opfer nicht. Wie soll die 87-jährige Münchnerin, die von vermeintlichen Caritas-Mitarbeitern gewissen- und gnadenlos ausgetrickst worden ist, diese Tat verarbeiten?
Die eigene Wohnung ist plötzlich kein sicherer Ort mehr. Das eigenständige Leben, das sie bis ins Alter so autonom geführt hat, ist in Frage gestellt. Sich seine Schutzlosigkeit eingestehen zu müssen, ist brutal. Hinzu kommt die Schande, die viele Menschen empfinden, wenn sie auf Trickbetrüger hereinfallen.
Eine solche Tat verändert das Leben des Opfers nachhaltig und schwerwiegend, sie versetzt Menschen – vielleicht bis zum Lebensende – in Angst und Schrecken. Solche Taten haben abschreckendere Strafen verdient.
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