Tragischer Unfall: Biker verklagt den Freistaat - Streit um Schmerzensgeld
Karl-Heinz S. (50) erfasst mit seinem Motorrad einen Radler. Der 82-jährige Radler stirbt, der Biker leidet bis heute an den Folgen des Unfalls. Jetzt hat er den Freistaat auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt - aus einem kuriosen Grund.
München - Es gibt Geschichten, da kommen nur Verlierer vor. Die von Karl-Heinz S. ist eine solche. Der 50-Jährige wurde 2014 bei einem Unfall auf der Staatsstraße zwischen Neuried und Planegg schwer verletzt. Den mutmaßlichen Unfallverursacher, einen 82-jährigen Rentner, erwischt es noch schlimmer: Er stirbt noch an der Unfallstelle.
"Ich habe psychische Probleme mit dem Unfall klarzukommen, weil jemand starb", sagt der 50-Jährige. Er sei deswegen auch in psychiatrischer Behandlung.
Unfallopfer verklagt Freistaat auf 180.000 Euro
Karl-Heinz S. ist selbst ein Opfer und hat den Freistaat auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt. Den Freistaat? Das klingt kurios, erklärt sich aber so: Da keiner der Angehörigen, Freunde oder Bekannten die Erbschaft des 82-Jährigen antreten wollte, fungiert der Freistaat als Erbe des Radfahrers. Streitwert der Klage: 180.000 Euro.
Seit dem Unfall am 20. Juli 2014 hat der 50-Jährige nicht mehr arbeiten können. Ihn plagen seelische, aber auch etliche körperliche Schmerzen, unter anderem an Schulter und Knie. "Ich bin nicht belastbar, kann höchstens eine halbe Stunde stehen", erläutert der ehemalige Industriemeister vor Gericht. Er könne nicht mehr schwimmen, was er früher oft und gerne getan habe und das Motorradfahren habe er ganz aufgegeben.
"An den Tag des Unfalls kann ich mich gar nicht erinnern"
Zudem hat sein Erinnerungsvermögen stark gelitten. "An den Tag des Unfalls kann ich mich gar nicht erinnern", erklärt er am ersten Verhandlungstag im Landgericht den Prozessbeteiligten.
Es wird davon ausgegangen, dass der Radler wohl von einem Radweg an der Staatsstraße in eine gegenüberliegende Straße einbiegen wollte. Dazu musste er die Landstraße überqueren und übersah dabei den Biker. Ein technischer Gutachter soll diesen Unfallhergang jetzt aber noch genauer herausarbeiten.
Fest steht, dass der Motorradfahrer den Radler erfasste. Der 82-Jährige starb. Ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Karl-Heinz S. wurde eingestellt.
Biker lag im Koma
Seit dem Unfall ist nichts mehr wie es war für den 50-Jährigen. Zunächst war er schwer verletzt per Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen worden.
Es begann eine lange Leidenszeit, die bis heute anhält. Der Vater zweier Kinder lag im Koma. Er habe auch lange nach dem Unfall unter Orientierungsschwierigkeiten gelitten, sagt er, und fand beispielsweise nicht mehr den Weg zu seiner Arbeitsstelle, den er 30 Jahre lang gefahren war. Er habe ihm bekannte Menschen nicht wiedererkannt. Das gilt auch für seine Anwältin, erklärt er den Richtern.
Der Prozess wird fortgesetzt.
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