Tote Katzen in der Kühltruhe

Wegen 14-fachen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt das Amtsgericht eine Frau aus Sauerlach zu 7500 Euro Strafe.
Natalie Kettinger |
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Verklebte Augen, verfilztes Fell. Die geretteten Katzen waren in einem erbärmlichen Zustand.
Tierschutzverein München 2 Verklebte Augen, verfilztes Fell. Die geretteten Katzen waren in einem erbärmlichen Zustand.
Wochenlang nicht sauber gemacht: die Katzen-Klos in der Horros-Wohnung.
Tierschutzverein München 2 Wochenlang nicht sauber gemacht: die Katzen-Klos in der Horros-Wohnung.

Wegen 14-fachen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt das Amtsgericht eine Frau aus Sauerlach zu  7500 Euro Strafe.

München / Sauerlach  - "Das war einer der schlimmsten Fälle, die ich je gesehen habe", sagt die Tierschutzinspektorin des Münchner Tierschutzvereins: Das Münchner Amtsgericht hat eine 61-Jährige aus Sauerlach wegen 14-fachen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu 7500 Euro Strafe verurteilt. Außerdem darf sie drei Jahre lang keine Tiere mehr halten. 

Die alleinstehende Frau hatte in ihrer Dachgeschosswohnung 14 Katzen völlig verwahrlosen lassen. Als vier davon verhungerten, die Tierleichen deponierte die Besitzerin ungerührt in der Tiefkühltruhe.

Ein Nachbar alarmierte schließlich das Münchner Tierheim, eine Mitarbeiterin befreite die Katzen. Eine war so geschwächt, dass auch sie nach wenigen Tagen starb.

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„Es ist begrüßenswert, dass es überhaupt zu einer Verurteilung kam“, sagt Judith Brettmeister vom Tierschutzverein. „Die Geldstrafe ist angemessen, das dreijährige Tierhaltungsverbot allerdings unverständlich. Ein lebenslanges Verbot wäre in diesem Fall angebrachter gewesen.“

 

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