Tödlicher Fußtritt: War es Mord im Alten Botanischen Garten?
Die Erstauflage des Prozesses um einen tödlichen Fußtritt im Alten Botanischen Garten endete im Dezember mit einem Eklat. Der Vorsitzende Richter hatte bei der schleppenden Befragung eines somalischen Zeugen Verständnis für rassistische Trump-Äußerungen gezeigt und wurde deshalb wegen Befangenheit abgelehnt.
Die Äußerung des Vorsitzenden konnte „den bösen Anschein einer herkunftsbezogenen Voreingenommenheit begründen“, begründete das Landgericht München I seine Entscheidung.
Neuauflage mit neuer Vorsitzenden
Am Dienstag nun die Neuauflage mit Nina Prantl als Vorsitzender Richterin. Und die gibt zu Prozessbeginn gleich einmal einen rechtlichen Hinweis. Denn die Anklage geht zwar von heimtückischem Mord aus, aber es komme aus Sicht des Gerichts auch eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge oder ein Tötungsdelikt durch Unterlassen in Frage. Das müsse man sich in der Beweisaufnahme in Ruhe ansehen.
Was war am 25. September 2024 im Alten Botanischen Garten passiert? Laut Anklage hatte das 57-jährige Opfer den Angeklagten und drei seiner Begleiter an jenem Vormittag um Tabak gebeten. Es kam zum Streit. Als das Opfer die Männer filmte, eskalierte die Situation.
Piotr T. (Name geändert) unvermittelt und mit voller Wucht dem 57-Jährigen einen Kampfsport-Tritt ins Gesicht verpasst haben. Das Opfer sei dadurch zu Boden gefallen, mit dem Kopf auf das Pflaster aufgeschlagen und reglos liegen geblieben, heißt es in der Anklage.
Täter kümmert sich nicht
Der Angeklagte habe sich nicht um den lebensgefährlich Verletzten gekümmert. Unbeteiligte hätten dann den Notruf gewählt, der Mann wurde ins Krankenhaus gebracht, sei dort aber bald darauf gestorben.
Der Alte Botanische Garten ist gut überwacht. Auch die Tat ist auf einem Überwachungsvideo zu sehen, das sich die Prozessbeteiligten anschauen. Die Aufnahmen zeigen, dass die Gruppe um den Angeklagten nach dem Sturz des Opfers auf die Erde erst mal nur dasitzt, bis sich schließlich Passanten nähern.
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