Todesfahrer-Urteil: Mehr als Auge um Auge
München - So mag bei vielen der erste Impuls auf das Bewährungs-Urteil für den Todesfahrer von der Oper ausgefallen sein: „Wie, bitte? Der hat eine Frau auf dem Gewissen, ein anderes Opfer zum Invaliden gemacht, weil er sich trotz Verbot ans Steuer gesetzt hat – und verlässt doch als freier Mann den Gerichtssaal?“ Altgediente Gerichtsreporter bilden da keine Ausnahme.
An der Oper Frau totgefahren: Bewährung für den Todesfahrer
Kuscheljustiz und Skandalurteil?
Begriffe wie „Kuscheljustiz“ und „Skandal“ kommen in den Sinn. Doch wenn der Zorn verraucht ist, beginnt das Nachdenken. Der Mann war krank, hat nicht etwa im selbst verschuldeten Vollrausch gehandelt. Seine Reue und sein Geständnis spielten ebenso eine Rolle bei der Urteilsfindung wie seine Unbescholtenheit bis dahin.
Nachdenklich macht aber vor allem, dass der Nebenkläger – ein Invalide, der nie wieder sein früheres Leben aufnehmen kann – über seinen Anwalt keine höhere Strafe fordert und das Urteil akzeptiert hat.
Christian W. hat völlig verantwortungslos gehandelt und unendliches Leid angerichtet. Er sollte die Chance bekommen, seinen Fehler wiedergutzumachen. So weit das überhaupt geht. Und sei es ganz profan mit Schmerzensgeld.
Das wiegt am Ende schwerer als das alttestamentarische „Auge um Auge“-Bedürfnis des Publikums.
- Themen: