Tierärztin wegen Nötigung verurteilt - 2250 Euro Geldstrafe

Nach angeblichem Diebstahl fährt sie im Auto auf Detektiv zu und wird wegen Nötigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu 2250 Euro Geldstrafe verurteilt. Jetzt fürchtet sie um ihre berufliche Existenz.
MÜNCHEN Der Vorwurf des räuberischen Diebstahls wurde zwar fallengelassen, dennoch muss eine Münchner Tierärztin um ihre berufliche Existenz fürchten. Denn weil Petra F. (Name geändert) mit dem Wagen auf einen vor ihr stehenden Kaufhaus-Sicherheitsmannes losfuhr, wurde sie wegen Nötigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 15 Euro verurteilt.
Der Fall: Die 45-Jährige war am 26. Juni 2009 mit einer OB-Packung und einer Feuchtigkeitscreme an der Hertie-Kasse in der Winterthurer Straße vorbei gegangen. Ein Detektiv beobachtete sie und nahm die Verfolgung auf.
Auf einem Parkplatz stellte er sie in ihrem Auto, zeigte ihr seinen Ausweis. Doch statt auszusteigen, fuhr die Frau los. Der Detektiv ging zur Seite, um nicht überrollt zu werden. „Ich wollte ihn nicht überfahren“, beteuerte die Frau vor Gericht.
Das Leben der alleinerziehenden Mutter einer elfjährigen Tochter geriet aus den Fugen, als ihr Lebensgefährte 2004 starb. Wie unter Zwang habe sie damals mit Diebstählen begonnen. Doch an jenem 26. Juni habe sie gar nicht stehlen wollen, ihre „Beute“ auf einem Hocker im Eingang des Kaufhauses abgelegt.
Da die Beute auch nicht gefunden wurde, blieb es beim Vorwurf der Nötigung und der versuchten gefährlichen Körperverletzung. jot