Therapeut greift Patientin zwischen die Beine

Er arbeitete mit Bayern-Doc Müller-Wohlfahr zusammen. Jetzt wurde der 52-Jähriger verurteilt – und der Richter mahnt: „Noch ein Mal, dann sind Sie Ihren Job los!”
München - Mit schlimmen Rückenschmerzen kam die Taiwanesin Lin C. (50) in die Massage-Praxis des Physiotherapeuten Hans K. (52, Namen geändert). Statt Hexenschuss-Therapie begrapschte er seine Patientin. „Ich dachte, es würde ihr gut tun”, sagte der Krankengymnast, der sich vor dem Münchner Amtsgericht wegen sexueller Nötigung verantworten musste.
Am 29. Juli 2010, gegen 20 Uhr, kam sie zur Massage. „Bitte ziehen sie sich aus. Die Unterhose können sie anbehalten”, sagte Hans K. Die Patientin Lin C. wunderte sich, legte sich dann aber fast nackt auf die Massagebank. Beim Massieren griff ihr Hans K. plötzlich zwischen die Bein und in die Unterhose, fragte: „Tut das gut?” Obwohl Lin C. bat, dass er damit aufhören solle, machte der Angeklagte weiter und entblößte auch noch seinen Penis.
Trotz des Vorfalls kam Lin C. sechs Tage später zur zweiten Massage. Ihre Anwältin Aglaia Muth erklärte: „Meine Mandantin hatte so starke Schmerzen, dass wieder zur Massage ging.” Kaum hatte der Angeklagte seiner Patientin die Fango-Packung unter den Rücken geschoben, drückte er sein Geschlechtsteil Lin C. in die Seite, griff ihr an die Brüste und massierte sie: „Das tut dir doch gut?” Lin C. verließ fluchtartig die Praxis und erstattete Anzeige.
Der Vater von zwei Kindern legte vor Gericht ein Geständnis ab: „Ich weiß nicht, was mich da geritten hat.” Dabei scheint Hans K. in seinem Job erfolgreich zu sein. Bis 1990 arbeitete er mit dem Bayern-Doc Hans-Wilhelm Müller-Wohlfahrt zusammen. Er verdient über 9000 Euro brutto im Monat. Sein Verteidiger Robert Jofer: „Es war nur ein oberflächliches Streicheln. An bestimmten Stränden wäre dies keine Straftat.” Jofer forderte eine Bewährungsstrafe.
Das Urteil: sechs Monate Haft auf Bewährung und 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Richter Kai Dingerdissen mahnte: „Sollte das noch einmal vorkommen, kriegen sie Berufsverbot."