Taxler zeigt Stinkefinger - 1000 Euro Bußgeld
München - Ungeduld ist keine Tugend, wenn’s blöd läuft, kann sie einem sogar richtig teuer kommen: Ein 56 Jahre alter Taxler aus München kann das bestätigen. Er hatte einem VW-Fahrer beim Überholen den Stinkefinger gezeigt. Das Amtsgericht hat ihn deshalb zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt. Außerdem darf er einen Monat nicht Auto fahren.
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Der Taxler war Ende September auf der Baumgartnerstraße unterwegs. Fahrgäste hatte er keine dabei. Vor ihm fuhr ein 40 Jahre alter Münchner mit seinem VW Touran, auf dem Beifahrersitz saß seine Ehefrau. Dem Taxifahrer war der Fahrstil seines Vordermanns wohl zu gemütlich, jedenfalls setzte er plötzlich zu einem Überholmanöver an. Mit einem Affenzahn überholte er den VW – und streckte dabei seinen gestreckten Mittelfinger aus dem Fenster. Außerdem scherte der 56-Jährige so knapp vor dem Touran ein, dass der Fahrer eine Vollbremsung hinlegen musste.
Dränglerei und Stinkefinger - ein "nicht tolerabler Exzess"
Der VW hätte ebenfalls nach links ausgeschert, als er ihn überholen wollte, sagte der Taxifahrer vor dem Amtsgericht. Deshalb sei er erschrocken und habe eine wegwerfende Handbewegung gemacht – aber keinen Stinkefinger gezeigt.
Unglaubwürdig, fand das Amtsgericht. Das Überholen und knappe Einscheren habe nur dazu gedient, dem VW-Fahrer sein „aus Sicht des Angeklagten zu langsames Fahren vor Augen zu führen“, so das Gericht.
Dass der 56-Jährige keine Vorstrafen hat, wertete man jedoch zu seinen Gunsten. So blieb es bei 50 Tagessätzen zu je 20 Euro und einem Fahrverbot. Das Verhalten, so das Gericht, sei eine „völlig unangebrachte Nötigung“ und stelle „einen nicht tolerablen Exzess“ dar. Deshalb wolle man dem Fahrer zumindest für einen Monat die Fahrerlaubnis entziehen.
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