Tanzverbot an Ostern: Das gilt in München und Bayern
Nachtschwärmer in München müssen immer wieder eine Partypause einlegen. In Bayern herrscht an stillen Feiertagen Tanzverbot. Wie diese Regelung aussieht und was Sie beachten müssen.
München - Musik muss an den sogenannten stillen Feiertagen in Art und Lautstärke dem ernsten Charakter des Tages angepasst sein. Das gilt in der Stadt wie auf dem Land.
Das Gesetz "zum Schutz der Sonn- und Feiertage" verordnet aber nicht nur Diskotheken eine Ruhepause. Der Charakter der "stillen Tage" muss bei allen öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen gewahrt bleiben. Spielhallen bleiben deshalb geschlossen.
Gesetzeslockerung verkürzt Tanzverbot
Im Jahr 2013 hatte der Bayerische Landtag das Tanzverbot an sechs "stillen Tagen" aufgeweicht. In den Nächten vor diesen Tagen darf bis zwei Uhr morgens hineingefeiert werden - zwei Stunden länger als vor der Gesetzesänderung. Ausgenommen sind als einziges Karfreitag, Karsamstag und Heiligabend.
Dabei soll es auch bleiben, eine weitere Lockerung des Tanzverbots ist in Bayern nicht geplant. Nach Angaben des Innenministeriums hat kein Bundesland mehr "stille Tage" als Bayern.
Ostern 2020: Ausgangsbeschränkungen in Bayern
Am Karfreitag 2020 hat das Tanzverbot keinen Effekt auf das öffentliche Leben. Veranstaltungen sind wegen der Corona-Krise ohnehin abgesagt, Clubs und Bars bleiben geschlossen. Was in der Zeit der Ausgangsbeschränkungen erlaubt ist und was nicht, lesen Sie hier.
Wann sind stille Feiertage in Bayern?
Insgesamt neun stille Tage gibt es in Bayern - besonders viele davon im November und rund um Ostern.
- Aschermittwoch
- Gründonnerstag
- Karfreitag
- Karsamstag
- Allerheiligen
- Volkstrauertag
- Buß- und Bettag
- Totensonntag
- Heiligabend
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