Täter für immer hinter Gittern?

Der Staatsanwalt fordert die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Mörder Gorazd B. (35). Vor 18 Jahren erstoch er einen Menschen im Westpark.
Torsten Huber |
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Gorazd B. (35) vor dem Münchner Landgericht.
Zimmermann Gorazd B. (35) vor dem Münchner Landgericht.

 Der Staatsanwalt fordert die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Mörder Gorazd B. (35). Vor 18 Jahren erstoch er einen Menschen im Westpark.

München Äußerlich hat sich Westpark-Mörder Gorazd B. (35) kaum verändert. Kantiges Gesicht, schmale Lippen, den Kopf kahlrasiert. Aber auch an seiner inneren Einstellung soll sich bei dem Angeklagten – nach zehn Jahren Jugendhöchststrafe – nichts geändert haben.

Das meint die Staatsanwaltschaft und fordert vor dem Münchner Landgericht die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Gorazd B. Das heißt: Er bliebe weiterhin in Haft. „Er ist für die Allgemeinheit zu gefährlich“, sagte Barbara Stockinger, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft. Gorazd B. hat aus reiner Mordlust am 15. Oktober 1993 nachts im Westpark den Architekten Konrad H. (†40) mit zwölf Messerstichen erstochen.

Der Vater zweier Kinder war damals auf dem Heimweg von der Sauna. Zur Tat sagte der Angeklagte: „Ich hatte einfach nur Hass. Jemand musste dran glauben.“ Auslöser war die bevorstehende Abschiebung nach Kroatien wegen seiner vielen Vorstrafen. Und die Wut auf den Vater seiner Ex, weil er Gorazd B. aus der Wohnung geworfen hatte.

Die Suche nach dem Westpark-Mörder war zunächst im Sand verlaufen. Der Grund: Gorazd B. saß bereits wegen Totschlagsversuch in Haft, weil er einen Monat nach dem Mord bei einer Schlägerei einen Türken niedergestochen hatte. Überführt wurde er durch Mithäftlinge, denen er sich anvertraut hatte. Gutachter meinen: „Er ist eine tickende Zeitbombe.“

Er verprügelte Häftlinge, attackierte Wachen. Andere schildern ihn als ruhig und besonnen. Das Gericht prüft, wie gefährlich Gorazd B. wirklich ist. Ob die 10. Strafkammer den Fall entscheiden wird, ist ungewiss. Die Staatsanwaltschaft stellte einen Befangenheitsantrag, weil die Richter Gorazd B. im Vorfeld aus der Haft entlassen wollten.

 

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