Syrische Terror-Kämpfer von Ahrar Al-Sham in München vor Gericht

Sie kämpften für Ahrar al-Scham, eine Terrororganisation gegen Rebellen und gegen syrisches Militär. Vor zwei Jahren kam sie nach Deutschland. Nun stehen sie in München vor dem Oberlandesgericht.
dpa |
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Zwei mutmaßliche Anhänger einer syrischen Terrororganisation stehen in München vor Gericht.
Peter Kneffel/dpa 4 Zwei mutmaßliche Anhänger einer syrischen Terrororganisation stehen in München vor Gericht.
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Sie kämpften für Ahrar al-Scham, eine Terrororganisation gegen Rebellen und gegen syrisches Militär. Vor zwei Jahren kam sie nach Deutschland. Nun stehen sie in München vor dem Oberlandesgericht.

München - Zwei syrische Flüchtlinge stehen als mutmaßliche islamistische Kämpfer vor Gericht: Die beiden Angeklagten, die nach Angaben der Bundesanwaltschaft Anfang 2015 wohl über die Balkanroute nach Deutschland kamen, sollen zuvor im Bürgerkrieg in ihrer Heimat für die islamistische terroristische Vereinigung Ahrar al-Scham gekämpft haben.

Sie müssen sich nun wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor dem Oberlandesgericht München verantworten. Der Generalbundesanwalt wirft dem 22-jährigen Azad R. und dem 24-jährigen Kamel T.H.J. vor, von August 2013 bis April 2014 im Gebiet um Aleppo gegen andere Rebellen sowie syrisches Militär gekämpft zu haben.

Schwer verletzt im Rollstuhl vor Gericht

Beide hätten dort Zugang zu Waffen wie Maschinengewehren und Panzerfäusten gehabt. Der 24-Jährige leistete laut Bundesanwaltschaft Wachdienste, begleitete Truppentransporte, half bei der Versorgung der Kämpfer und betreute Verwundete. Der 22-jährige Schüler wurde im April 2014 bei einem Gefecht schwer verletzt. Er kam am Donnerstag im Rollstuhl in den Gerichtssaal, Rettungssanitäter waren vor Ort.

Zur medizinischen Versorgung reiste er begleitet von seinem Mitkämpfer in die Türkei und im Juni 2015 weiter nach Deutschland. Zumindest der Ältere der Beiden hielt den Anklägern zufolge Verbindung zu Ahrar al-Scham und wollte nach Syrien zurückkehren. Die beiden Männer hatten zuletzt in Bamberg gelebt. Sie wurden am 18. und 20. April 2016 festgenommen, seither sitzen sie in Untersuchungshaft und wollten sich vor Gericht äußern. Drei Dolmetscher übersetzten ins Deutsche und ins Arabische.

Deutsches Recht erlaubt Anklage

Der Jüngere schilderte am Donnerstag eine glückliche Kindheit und Jugend in der syrischen Hauptstadt Damaskus: Erste Liebe mit 13 oder 14, erste Experimente mit Zigaretten und Alkohol, ein bisschen Rebellion gegen den Vater. Religion, so sagte er, habe in seiner Familie keine große Rolle gespielt.

Kurz vor seinem 18. Geburtstag sei er in die Türkei geflüchtet, damit er während des beginnenden Bürgerkriegs in seiner Heimat nicht zum Militärdienst eingezogen wird. "Ich wollte eigentlich nicht meine Eltern, meine Freunde verlassen und in den Krieg ziehe – das habe ich nie gewollt." Jahre später kämpfte er laut Anklage aufseiten der islamistischen Rebellen.

Ahrar al-Scham zählt zu den radikal-islamischen Rebellengruppen in dem blutigen Konflikt. Sie betreibt den Sturz des Regimes von Baschar al-Assad und will einen islamischen Gottesstaat errichten. Teils soll sie bis zu 20.000 Kämpfer gehabt haben. Mitglieder und Unterstützer einer ausländischen terroristischen Vereinigung können nach dem Strafgesetz auch in Deutschland vor Gericht gestellt werden.

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