Suizidversuch: Münchner Krankenhaus soll zahlen

Der Schwerverletzte fordert Schmerzensgeld von den Betreibern des Krankenhauses
von  Abendzeitung
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Illustration © dpa

Der Schwerverletzte fordert Schmerzensgeld von den Betreibern des Krankenhauses

MÜNCHEN Kann eine Klinik für einen Selbstmordversuch zur Verantwortung gezogen werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Münchner Oberlandesgericht (OLG).

Rückblick: Der heute 27-jährige Denis G. (Name geändert) litt unter Depressionen. Am 3. Dezember 2004 schnitt er sich in der Küche seiner Eltern die linke Halsschlagader durch. Er wurde rechtzeitig gefunden und in eine Klinik gebracht. Da Suizidgefahr bestand, wurde er nach der ärztlichen Versorgung auf die psychiatrische Abteilung verlegt.

Am 13. Dezember musste er wegen seiner Verletzung nochmals in die Chirurgie. Ein Pfleger begleitete ihn dort hin. Auf dem Rückweg, etwa gegen 9 Uhr, rannte Denis G. plötzlich die Treppe in der Klinik hoch und sprang von einer Empore viereinhalb Meter in die Tiefe. Der Pfleger konnte ihm nicht so schnell folgen. Die gesamte linke Körperhälfte von Denis G. ist gelähmt.

Er verklagte die Klinik auf Schmerzensgeld. Die Höhe legte er ins Ermessen des Gerichts. Er meint, dass das Krankenhaus die Suizid-Gefahr nicht richtig eingeschätzt und damit einen Behandlungsfehler begangen habe. In erster Instanz scheiterte Denis G.

Gestern sagte ein Gutachter vor dem OLG aus. Nach Prüfung des Falles meinte er: die Klinik habe keine Fehler gemacht. Der Prozess dauert an. th

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