Strompreisbremse: SWM kommen nicht hinterher

Eigentlich sollten alle Kunden ab 1. März ihre neuen Abschläge haben. Doch es dauert länger.
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Eigentlich sollten ab 1. März erste Rückerstattungen ausgezahlt werden. Doch die Stadwerke werden diese Frist voraussichtlich nicht einhalten können. (Symbolbild)
Eigentlich sollten ab 1. März erste Rückerstattungen ausgezahlt werden. Doch die Stadwerke werden diese Frist voraussichtlich nicht einhalten können. (Symbolbild) © Sina Schuldt/dpa

Die Stadtwerke (SWM) setzen die vom Bund beschlossene Strompreisbremse um - allerdings kommt es dabei zu Verzögerungen.

Strompreisbremse gilt auch rückwirkend 

Eigentlich startet die Strompreisbremse ab dem 1. März. Bis dahin wollten die Stadtwerke all ihren Kunden auch schriftlich mitgeteilt haben, wie sich für sie individuell die Abschläge verändern. Und wie viel Geld sie für Januar und Februar zurückerstattet bekommen und wie genau diese Rückerstattung verrechnet wird. Denn die Strompreisbremse gilt für diese Monate auch rückwirkend.

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Die Stadtwerke werden die Umsetzung allerdings nicht rechtzeitig schaffen. Wie der Energieversorger mitteilt, liegt das an der knappen Umsetzungsfrist, den vielen Tarifkonstellationen und "zahlreichen Sonderfällen".

Vorjahresverbrauch ist entscheidend für Höhe der Rückzahlung

Das bedeutet allerdings nicht, dass Kunden mehr zahlen, als sie müssten. Sie erhalten die Briefe mit ihrem neuen Abschlag und die individuellen Rückerstattungen nur ein paar Wochen später, wie die SWM auf AZ-Nachfrage bestätigen: "Niemandem entstehen Nachteile durch die Verzögerung."

Die Strompreisbremse des Bundes deckelt den Strompreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Allerdings nur für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs (dieser wird in der Regel anhand des Vorjahresverbrauchs ermittelt). Für einen Verbrauch darüber hinaus müssen Kunden den vollen Kilowattstundenpreis zahlen.

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