Streit um Wiesn-Zelte: Wirte erhöhen Druck mit Eilantrag

Der Streit um die Wiesn-Zelte geht in die nächste Runde. Wiesn-Wirt Alexander Egger zieht vor das Bayerische Oberste Landesgericht – und die betroffenen Festwirte erhöhen mit einem Eilantrag den Druck. Denn die Zeit drängt: In wenigen Wochen soll bereits der Aufbau für das Oktoberfest beginnen.
Wiesn-Wirt holt zum Gegenschlag aus
Wiesn-Wirt Alexander Egger hält die Vergabekriterien für intransparent und fordert die Anwendung des europäischen Vergaberechts. Nach einer Niederlage vor Gericht zieht er nun vor die nächste Instanz: Beim Bayerischen Obersten Landesgericht hat er dieser Tage Beschwerde eingereicht (AZ berichtete).
Jetzt setzen sich die betroffenen Festwirte zur Wehr. Mit einem Eilantrag wollen sie erreichen, dass die Vergabesperre aufgehoben wird. "Für uns ist wichtig, Planungssicherheit zu haben", sagt Wiesn-Wirt Christian Schottenhamel der AZ. Schließlich soll bereits am 1. Juli der Aufbau beginnen.

"Das werden spannende zwei Wochen"
Zu den beklagten Betrieben gehören die Schottenhamel-Festhalle, das Paulaner-Festzelt und in einem separaten Verfahren die neue Schönheitskönigin auf der Oidn Wiesn – genau jene Zelte also, deren Vergabe Egger angreift. Er selbst betreibt bislang die Münchner Stubn.
Schottenhamel rechnet damit, dass das Gericht bis zum 19. Juni über den Eilantrag entscheidet. Bis dahin laufen die Vorbereitungen weiter: Reservierungen werden angenommen, Gespräche mit Mitarbeitern geführt, die Planungen laufen wie gewohnt. Dennoch sagt der Wirt: "Das werden spannende zwei Wochen."

Das Vorgehen Eggers sieht er kritisch. "Es ist alles sehr unglücklich gelaufen", sagt Schottenhamel. Die Klage treffe nicht nur die betroffenen Wirte, sondern das gesamte Oktoberfest. "Es macht keinen Sinn, wenn am Ende drei Zelte leer stehen", sagt er. "Die Leute kommen schließlich, weil die Wiesn so ist, wie sie ist."
Das Oktoberfest, seine Traditionen und sein Brauchtum seien etwas Schutzwürdiges. "Wenn wir das nicht mehr schützen, wäre das sehr schade."
Hägepartie könnte sich hinziehen
Die Hängepartie könnte sich also noch hinziehen. Wie der "Münchner Merkur" berichtet, hat Egger die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung beantragt. Sein Anwalt Maximilian Schmid begründet das damit, dass seine Mandantschaft weiterhin das Ziel verfolge, 2026 ein großes Festzelt auf dem Oktoberfest zu betreiben. Würde die Stadt die Zuschläge bereits jetzt erteilen, kämen für Egger nach Auffassung seines Anwalts nur noch mögliche Schadensersatzansprüche infrage.
Auch die Stadt drängt auf eine schnelle Entscheidung. Laut "Merkur" will sie die Beschwerde zeitnah erwidern und beantragen, die Zuschläge erteilen zu dürfen. Der Aufbau des Oktoberfests solle nicht gefährdet werden.