Streit um Rederecht von Angehörigen spitzt sich zu

Mit zwei Tagen Verspätung darf der Vater des in Kassel ermordeten Halit Yozgat eine Erklärung vor Gericht abgeben. Es dauert nicht lange, bis Zschäpes Verteidiger ihn unterbricht.
dpa |
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München – Im NSU-Prozess hat sich ein Streit um das Rederecht von Angehörigen weiter zugespitzt. Wolfgang Heer, Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe, unterbrach am Donnerstag den Vater des ermordeten Halit Yozgat bei einer Erklärung. Er müsse einschreiten, wenn seine Mandantin als „Mörderin“ bezeichnet werde, sagte Heer. Das allerdings ließ sich aus der weit ausholenden Erklärung des Vaters nur indirekt entnehmen.

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Ismail Yozgat hatte unter anderem von den Verdächtigungen berichtet, denen die Familie nach dem Mord von 2006 ausgesetzt war - bis 2011 die Taten des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) ans Licht kamen. „Die Mörder sind gefasst“, sagte Yozgat. „Der allmächtige Gott hat unseren Gebeten entsprochen.“

Nach kurzer Diskussion ließ der Vorsitzende Richter Manfred Götzl Yozgat weiter sprechen, sagte aber: „Was das Verfahren anbelangt, dann haben sie keine anderen Rechte als alle anderen Verfahrensbeteiligten.“ Yozgat forderte in seinem emotionalen Appell unter anderem, das Gericht möge dafür sorgen, dass die Holländische Straße in Kassel, wo sein Sohn ermordet wurde, in „Halitstraße“ umbenannt werde.

Götzl wandte sich anschließend direkt an Yozgat: „Wenn Sie hier Hoffnungen haben, wir hätten hier Einfluss auf die Benennung der Holländischen Straße, dann muss ich Sie enttäuschen. Das ist allein Sache der örtlichen Behörden.“ Yozgat wollte schon am Dienstag vor Gericht sprechen, hatte die Erklärung aber nach einer Intervention der Verteidigung verschoben.

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Nach Aussage einer Zeugin hatte Beate Zschäpe eine Pistole zu Hause, die sie „Walli“ nannte. Sie sei Zschäpe nur ein paar Mal begegnet, sagte die 33-jährige Jana J., die in den 90er Jahren Kontakt zur rechten Szene in Jena hatte. Ein Mal sei sie bei Zschäpe zu Hause gewesen. Zwei Dinge hätten sie dort irritiert: „Erdbeerschaumwein – weil ich den unfassbar eklig fand. Und ich kann mich erinnern, dass sie eine Pistole hatte.“ Sie wisse nicht, ob es eine echte Waffe war.

Ausführlich beschäftigte sich das Gericht mit einer „Geburtstagszeitung“, die die Zeugin 1998 gemeinsam mit dem Angeklagten Ralf Wohlleben für den Rechtsextremisten André K. gebastelt hatte. Das als Satire auf die „Bild-Zeitung“ gestaltete Blatt mit teils fremdenfeindlichen und antisemitischen Artikeln sei „ironisch“ gemeint gewesen, sagte J. Heute schäme sie sich dafür. „Ich weiß nicht, was in uns da vorging – das war pubertärer Quatsch, mit ganz, ganz schlimmen Inhalten.“

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