Streit um Radsternfahrt in München am Sonntag: Gericht bestätigt KVR-Entscheidung – so reagiert der ADFC
München – Einmal im Jahr fahren die Radlaktivisten vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) und Gleichgesinnte bei ihrer großen Radsternfahrt aus allen Himmelsrichtungen zum Königsplatz, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen.
Radsternfahrt zum Königsplatz am Sonntag: Kritik an Routenvorschlag
Für kommenden Sonntag ist die nächste geplant. Lange war nicht klar, wo genau lang geradelt wird. Der ADFC würde dieses Jahr gerne über die Autobahn A96 fahren.

Das zuständige Kreisverwaltungsreferat hatte jedoch untersagt, dass die Versammlung die Autobahn A96 befährt, um teilnehmende Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmende zu schützen, wie es hieß. Diese Entscheidung sei unter anderem der Zufahrtssituation und den aktuellen Baustellen auf dieser Strecke geschuldet. Stattdessen sollen die Radfahrer – so wie letztes Jahr auch schon, über die A95 fahren.

Ein "Scheinangebot" der Stadt sei das, findet Andreas Schön, der Vorsitzende des Münchner ADFC. Die vorgeschlagene Route habe enge Wendungen, Engstellen und sei zu kurz, so die Kritik.
Am Dienstag hat der ADFC nun beim Verwaltungsgericht eine Eilklage eingereicht, wie der Radlclub mitteilt. Die Einwände der Behörden sind für den ADFC "nicht stichhaltig genug".
Der Münchner ADFC-Chef Andreas Schön dazu: "Der zivilgesellschaftliche Protest soll auf Grund massiv überschätzter Folgen für den Kfz-Verkehr unterbunden werden. Das lassen wir nicht zu und klagen für ein Recht auf Protest – auch auf der Autobahn."
Verwaltungsgericht bestätigt KVR-Entscheidung
Der ADFC fordert mit der Radsternfahrt "Radinfrastruktur in Autobahn-Qualität", darum ist ihm das so wichtig.
Das Verwaltungsgericht München hat die Entscheidung des Kreisverwaltungsreferats zur Verlegung der ADFC-Radsternfahrt am Donnerstag vollumfänglich bestätigt. Das teilt das KVR am Donnerstag mit.
ADFC kritisiert Gerichtsentscheidung
ADFC München kritisiert Entscheidung des Gerichts scharf. Er sieht mit diesem Verbot das Recht auf Versammlungsfreiheit massiv verletzt. Die Sternfahrt findet auf jeden Fall statt, jetzt ohne den Autobahnabschnitt.
"Das Gericht ist auf unsere Argumente in keiner Weise eingegangen. Wir halten die Gründe für die Ablehnung weiterhin für nicht stichhaltig, denn die Folgen für den Kfz-Verkehr werden massiv überschätzt. Staus und Baustellen gibt es ständig in München, eine kurzzeitige Nutzung der Autobahn für unsere friedliche Demonstration wäre vertretbar gewesen. Es zeigt sich wieder: Die Autobahn ist das Heiligtum der deutschen Verkehrspolitik. Sie sollte aber nicht unantastbar sein, wenn es um den berechtigten Protest vieler Menschen geht. Ein wesentliches Ziel unserer Sternfahrt ist es, zu zeigen und erlebbar zu machen, wie gut Verkehrsinfrastruktur gestaltet sein kann. Dieses Signal wurde uns nun verwehrt", wird Andreas Schön, 1, Vorsitzender des ADFC München, in einer Pressmitteilung zitiert.
Aus Zeitgründen verzichtet der ADFC auf eine Klage vor der nächsten Instanz, dem Bayerischen Verwaltungsgericht. "Wenn wir mehr Zeit hätten, würden wir in die nächste Instanz gehen. Wir brauchen jetzt jedoch Planungssicherheit für einen geordneten und sicheren Ablauf und für die Teilnehmer:innen der Radsternfahrt", so Schön weiter.
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