Streit um Pumuckl: Autorin will mehr Geld

Klage: Monika B. (57) schrieb fünf Folgen der beliebten Serie. Bei einer erneuten Ausstrahlung der Serie möchte sie besser entlohnt werden. Der BR hält dagegen.
John Schneider |
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München - Nein, das Vergleichsangebot des Gerichts kommt für Monika B. (57) nicht in Frage. Die Autorin erinnert sich, dass sie in den 90ern hart für ihr Geld arbeiten musste. Das Honorar für fünf "Pumuckl"-Drehbücher war nicht gerade üppig. Jetzt fühlt sie sich bei Wiederholungen erneut schlecht bezahlt. Dagegen hat sie geklagt.

In ihrem Rechtsstreit mit dem BR lehnt die Drehbuchautorin am Donnerstag aber den Vergleichsvorschlag (einmalig 30.000 Euro für fünf Folgen plus Wiederholungshonorar von 1.500 Euro pro ausgestrahlter Folge) ab. Sie fordert allein für die eine bereits ausgestrahlte Folge Nummer 13 einen Schadenersatz in Höhe von 35.790 Euro.

Der BR wehrt sich gegen die Autorin

"Pumuckls neues Heim" entstand 1999. Im vergangenen Jahr wurde die Episode nach langer Pause zwei Mal wieder ausgestrahlt. Doch der BR habe sie dafür zunächst nicht von sich aus entlohnt. Erst als sie sich gerührt habe, berichtet die 57-Jährige, seien ihr insgesamt 3000 Euro überwiesen worden.

Monika B. hat das Geld aber zurückgeschickt. Mit Wiederholungshonorar ist es für sie nicht mehr getan. Sie fordert Schadenersatz. Weil der Sender ihrer Meinung nach kein Ausstrahlungsrecht hatte. Der BR hingegen ist der Auffassung, dass die Nutzungsrechte weiterhin bestehen, weshalb die Autorin nur Anrecht auf ein Wiederholungshonorar habe.

Hintergrund des Streits ist die unterschiedliche Auslegung eines Vertrags aus dem Jahre 2000. Während der BR daraus seine Nutzungsrechte ableitet, ist Monika B. davon überzeugt, dass aufgrund dieses Vertrages die Nutzungsrechte 2012 abgelaufen sind. Seine Entscheidung will das Landgericht am 12. März bekannt geben. Alle Pumuckl-Fans werden sich eine schnelle Einigung wünschen. Damit der Kobold aus dem Giftschrank des Senders entfleuchen kann.

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