Streit um Nachschlag
Es geht um 80000 Euro: Zwei Drehbuchautoren der Sat1-Erfolgsserie "Bulle von Tölz" wollen mehr Geld als vereinbart wurde - der Bestsellerparagraf macht's möglich
MÜNCHEN Die Sache ruht, ist aber noch lange nicht erledigt. Das Münchner Drehbuchautoren-Team Andreas F. und Thomas L. hat acht Folgen für den „Bullen von Tölz“ geschreiben. Die Erfolgs-Serie läuft und läuft auf vielen Kanälen, ohne dass die Autoren einen weiteren Cent dafür gesehen haben.
Ungerecht, finden die beiden und klagen vor dem Landgericht auf einen Nachschlag von 80<TH>000 Euro zum ursprünglichen Honorar. Dazu soll Sat1 Auskunft über seine Einkünfte mit der Serie geben. Grundlage der Klage ist eine Änderung im Urheberrechtsgesetz von 2002. Damals wurde der so genannte Bestsellerparagraf eingeführt.
Dieser Paragraf 32a des Urheberrechtsgesetzes besagt, dass wenn die ursprüngliche Gegenleistung für ein Werk (wie ein Drehbuch) „in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung des Werkes steht“, der Nutznießer „dem Urheber eine den Umständen nach weitere angemessene Beteiligung“ gewähren muss.
Das „auffällige Missverhältnis“ liegt vor, wenn die Vergütung nur ein Drittel einer üblicherweise angemessenen Beteiligung erreicht. Zumindest bei einer „Bullen“-Folge des Duos, die drei Mal von Sat1 wiederholt wurde, scheint der Paragraf zu greifen.
Doch um noch etwas mehr vom Kuchen abzubekommen, gilt es für die Münchner Autoren noch andere Hürden zu überwinden. Die Ansprüche dürfen nicht verjährt sein und der Urheber muss in erheblicher Weise an dem Werk beteiligt sein. Aus letzterem Grund scheiterte zuletzt der deutsche Synchronsprecher von Jack Sparrow in „Fluch der Karibik“ mit seiner Forderung nach angemessener Beteiligung am Gewinn des Kino-Erfolges. Sein Beitrag erschien den Gerichten als zu gering.
Das sieht bei Drehbuchschreibern anders aus. Die beiden Autoren und der Sender verständigten sich gestern darauf, das Verfahren erst einmal für sechs Monate ruhen zu lassen. Hintergrund: Derzeit laufen Verhandlungen zwischen den Verbänden wie eine einheitliche Regelung aussehen könnte. Geht diese durch, stünden den „Bullen“-Autoren wohl 30<TH>000 Euro pro Erfolgs-Folge zu.
Noch kann niemand sagen, ob und wann die Verhandlungen zu einer Eingung führen. Wahrscheinlicher scheint deshalb derzeit, dass es spätestens in einem halben Jahr wieder unruhig wird um den „Bullen von Tölz“.
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