Streit um Grabstein in Herzform
OBERHACHING - Stirbt ein Kind, stört man die Eltern nicht in ihrer Trauer – in Oberhaching läuft das anders. Ein Jahr nach dem Tod ihrer kleinen Tochter Laura mussten sich Christian und Anja Reder mit der Friedhofsverwaltung herumschlagen. Ein Steinmetz hatte sich über das rosafarbenes Herz aus Stein auf Lauras Grab beschwert. Hintergrund: Das Herz ist angeblich „nicht satzungsgemäß“.
Ungeheuerlich ist noch das Netteste, was Christian und Anja Reder zu diesem für sie überaus belastenden Thema einfällt. Im Mai letzten Jahres verstarb ihre geliebte Laura nach drei Wochen in der Klinik an einem Krankenhauskeim – sie und ihre Zwillingsschwester Isabella (1) waren Frühchen. „Weil wir unserer kleinen Laura keine Freude im Leben mehr bereiten konnten, versuchen wir seither, wenigstens ihren Liegeplatz liebevoll zu pflegen“, erklärt Christian Reder.
Das ist in Oberhaching aber gar nicht so einfach: Zu ihrem ersten Todestag sollte ein großer rosafarbener Stein in Herz-Form auf das Grab gelegt werden – die Reders sprachen mit Steinmetz Helmut S. und einem zweiten, Karl-Heinz Kirsch. Helmut S. ging leer aus – und rächte sich, wie Christian Reder behauptet. „Er zeigte uns bei der Gemeinde an, weil der Stein poliert ist und dies angeblich nicht satzungsgemäß ist“, schimpft der Familienvater. „Jetzt stört er aus Neid und Missgunst die Friedhofsruhe unserer Tochter!“ Der Zahnarzt stellte den Steinmetz zur Rede: „Da hat er alles zugegeben!“
Helmut S. gibt unumwunden zu, sich tatsächlich bei der Gemeinde gemeldet zu haben. „Ich gönne den Eltern das Herz wirklich, aber es entspricht nun mal nicht der Satzung!“ Aus diesem Grund habe er den Auftrag der Eltern damals auch abgelehnt. Daraufhin habe er die Friedhofsverwaltung angerufen – aber nicht aus Rache, sondern aus Prinzip. „Es darf nicht sein, dass ich das nicht machen darf, ein anderer Steinmetz aber schon!“
Der Friedhofsverantwortliche der Gemeinde, Günther Henhammer, löste das Problem auf elegante Weise. Tatsächlich seien hochpolierte oder geschliffene Steine auf dem Oberhachinger Friedhof per Satzung nicht erlaubt. „Das ist nun mal so.“
Das Herz der Reders aber sei nicht poliert, sondern „nur zur Verfeinerung nachgeschliffen.“ Und das Ergebnis dieser Überlegungen: „Das Herz kann in der Verarbeitung akzeptiert werden.“ Eine solche „Erbsenzählerei hätte wirklich nicht sein müssen“, schimpft Christian Reder. Immerhin haben er und seine Frau Recht bekommen. Jetzt können sie in Frieden trauern. Endlich.
Thomas Gautier
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