Streit um Baudenkmal-Abriss: Gericht will neues Gutachten
Darin soll es um die Kernfrage des Verfahrens gehen: Handelt es sich bei dem zwischen 1928 und 1929 errichteten Haus um ein Denkmal oder nicht? Bislang liegen zwei Stellungnahmen vor, eine vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und eine, die im Auftrag des Klägers verfasst wurde. Sie kommen zu gegensätzlichen Einschätzungen.
Dem Landesamt zufolge ist der zweigeschossige Bau mit Walmdach ein "Zeugnis der Verdichtung von Maxvorstadt und Schwabing" und wegen der Mischung verschiedener Architekturstile auch künstlerisch wertvoll. Die Klageseite argumentiert, das Haus sei weder aus geschichtlichen, aus künstlerischen, noch aus städtebaulichen Gründen denkmalwürdig.
Das Gebäude, das in der Königinstraße direkt am Englischen Garten liegt, steht seit 2017 unter Denkmalschutz. Der Eigentümer teilte mit, er wolle ein neues Haus für sich und seine Familie auf dem Grundstück errichten.
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