Streit in der Küche: Frau sticht zu

52-Jährige sticht im Streit auf ihren Feund ein. Ihre Strafe: 22 Monate Haft. Die werden aber zur Bewährung ausgesetzt, weil sie sich sofort um Hilfe bemühte.
John Schneider |
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Wegen eines Messerstiches musste sich eine 52-Jährige verantworten. Die Amtsrichterin beließ es aber bei einer Bewährungsstrafe.
dpa Wegen eines Messerstiches musste sich eine 52-Jährige verantworten. Die Amtsrichterin beließ es aber bei einer Bewährungsstrafe.

52-Jährige sticht im Streit auf ihren Freund ein. Ihre Strafe: 22 Monate Haft. Die werden aber zur Bewährung ausgesetzt, weil sie sich sofort um Hilfe bemühte.

München Dass nicht mehr passiert ist, war "pures Glück". Staatsanwalt Markus Koppenleitner wies in seinem Plädoyer noch einmal auf die potenzielle Lebensgefahr hin, die ein Stich in den Bauch haben kann: "Sie hätten auch die Milz treffen können." 

Das war geschehen: Die Wirtin Petra P. (52, Name geändert) war am 12. Dezember 2014 kurz nach Mitternacht alkoholisiert nach Hause gekommen und hatte dabei offenbar ihren Freund geweckt. Der war zornentbrannt in die Küche gestürmt, wo die 52-Jährige Essen zubereitete. Sie habe sich vor Schlägen gefürchtet, da der Mann zuvor schon gewalttätig gewesen war - und daraufhin mit einem Gemüsemesser zugestochen.

Die Wunde war nicht tief. Petra P. alarmierte aber sofort Polizei und Notarzt. "Sie hat ganz ruhig mit dem Hund im Arm in der Tür gestanden", erinnert sich die Polizistin, die zuerst am Tatort ankam. Die Täterein zeigte ihr sofort, wo das Opfer lag. Kurz darauf traf auch der Notarzt ein. 

Mit etwas Zögern räumte die Angeklagte ein, dass sie aktiv zugestochen hat. Zunächst hatte sie noch gesagt, er sei ihr ins Messer gelaufen. Dass das aber kaum möglich sei, bestätigte auch der Sachverständige. Eine solcher Einstich sei nur aktiv durch einen Stoß mit der Klinge zu bewirken. Sie habe aber wohl nicht mit voller Wucht zugestochen.

Die Richterin rechnete der Täterin ihre Reaktion nach dem Messerstich hoch an. Trotz des gefährlichen Stiches kam die Angeklagte deshalb mit 22 Monaten auf Bewährung davon. 

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