Streiks - Was Sie jetzt wissen müssen
In München droht ein Streikchaos. Krankenhäuser, Kindergärten, die Müllabfuhr sind betroffen. Was geht noch, was nicht? Die zehn wichtigsten Fragen zum Warnstreik – was Sie unbedingt wissen müssen.
1. Werde ich jetzt nicht mehr operiert?
Doch. Operationen finden auch in den bestreikten Krankenhäusern weiterhin statt. Lediglich verschiebbare Tätigkeiten sind betroffen.
2. Haben wir in München bald Müllberge wie in Neapel?
Bisher ist damit nicht zu rechnen. Es kann zwar sein, dass der Müll erst verspätet abgeholt wird, auf der Straße türmen wird er sich sicher nicht. „Es gibt bereits Notfallpläne“, beruhigt Arnulf Grundler vom Münchner Abfallswirtschaftsbetrieb.
3. Könnte aufgrund des Streiks der Strom wegbleiben?
Auch bei den Stadtwerken wird zwar gestreikt, die Gewerkschaft hat allerdings bereits erklärt, dass die Stromversorgung zu keiner Sekunde betroffen sein wird.
4. Wer zahlt, wenn ich wegen des Streiks ein Kindermädchen engagieren muss?
Jedenfalls nicht der Kindergarten, meint Arbeitsrechtler Nils Bronhofer. Eltern dürfen aber notfalls an ihrem Arbeitsplatz fehlen, wenn sie von einem Streik in der Kindertagesstätte betroffen sind. „Wenn Eltern nichts anderes übrig bleibt, als ihr Kind selber zu Hause zu betreuen, gilt das als Verhinderung ohne eigenes Verschulden – denn für einen Streik können sie ja nichts“, sagte der Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer.
5. Darf ich wegen der Streiks zu spät zur Arbeit kommen?
Nein. „Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer für sein rechtzeitiges Erscheinen am Arbeitsplatz selbst verantwortlich“, sagt Bronhofer. Man könne durchaus verlangen, dass sich ein Arbeitnehmer über bevorstehende Streiks informiert. Tut er es nicht, droht eine Abmahnung.
6. Kann ich Schadensersatz verlangen, wenn sich der Müll vor meinen Haus türmt?
Das Streikrecht ergibt sich aus dem Grundgesetz: „Damit dürfen Gewerkschaften streiken, ohne dass es Schadensersatz-Ansprüche gibt“, sagt Arbeitsrechtler Gerhard Schäder.
7. Werden auch die Münchner Bäder geschlossen?
Wahrscheinlich nicht. Die Mitarbeiter der Münchner Hallenbäder gehören zwar ebenfalls zur Tarifvereinigung, werden aber wohl nicht streiken.
8. Bekomme ich noch Geld von der Sparkasse?
Auch hier sind zwar städtische Mitarbeiter beschäftigt, derzeit ist die Stadtsparkasse von den Warnstreiks aber ausgenommen.
9. Darf ich den Müll selbst zum Wertstoffhof bringen, wenn er nicht abgeholt wird?
Nein. Der Abfallwirtschaftsbetrieb wird die Münchner aber rechtzeitig darüber informieren, wie mit Abfall umzugehen ist.
10. Was ist, wenn ich für meinen Osterurlaub einen Reisepass brauche?
Dann sollte man ihn am besten noch in dieser Woche beantragen. Auch das Einwohnermeldeamt und die KFZ-Zulassungsstelle können vom Streik betroffen sein.
DA, vth
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