Strauß-Kinder scheitern mit Anzeige gegen Buchautor

Vor zwei Kölner Gerichten unterlag er, nun feiert der Strauß-Kritiker Wilhelm Schlötterer in München einen Erfolg: Die Staatsanwaltschaft versuchte vergeblich, einen Strafbefehl gegen ihn zu erwirken, weil er das Andenken des CSU-Übervaters FJS verunglimpft habe.
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Das Buch "Macht und Missbrauch" des Autoren Wilhelm Schlötterer.
dpa Das Buch "Macht und Missbrauch" des Autoren Wilhelm Schlötterer.

München - Die Kinder des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß sind mit einer Strafanzeige gegen den Autor und Ex-Ministerialbeamten Wilhelm Schlötterer gescheitert. Das Amtsgericht München lehnte einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Strafbefehls ab - und das Landgericht München I bestätigte diese Entscheidung vor wenigen Wochen. Das geht aus den beiden Gerichtsentscheidungen hervor, die Schlötterer am Donnerstag in München öffentlich machte.

 

Schlötterer: Strauß' Vermögen ist zum Teil kriminell erwirtschaftet

 

Schlötterer hatte 2009 sein erstes Buch "Macht und Missbrauch - Franz Josef Strauß und seine Nachfolger" veröffentlicht und auf einer Lesereise beworben. Bei einem Auftritt in München behauptete er damals, der 1988 gestorbene CSU-Politiker Strauß habe dessen Kindern ein hohes Millionenvermögen vererbt, wobei das Geld zum Teil kriminell erwirtschaftet und nicht versteuert gewesen sei.

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Daraufhin gingen die drei Strauß-Kinder sowohl straf- als auch zivilrechtlich gegen Schlötterer vor. Zivilrechtlich hatte Strauß-Sohn Max Erfolg: Das Landgericht und das Oberlandesgericht Köln untersagten Schlötterer vor längerer Zeit eine Wiederholung der Äußerung, Strauß habe seinen Kindern 300 Millionen Mark vererbt. Mit ihrer Strafanzeige sind die Strauß-Kinder dagegen nun gescheitert.

 

Gericht: Staatsanwaltschaft ermittelte nicht richtig

 

Der juristische Hintergrund: Nach dem Strafrecht ist nicht nur die Verleumdung lebender Zeitgenossen verboten. Mit einem Strafverfahren muss auch rechnen, wer Tote verleumdet - der entsprechende Straftatbestand heißt "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener". Laut Staatsanwaltschaft soll Schlötterer den verstorbenen Strauß mit seinen "nicht erweislichen" Behauptungen "verächtlich gemacht haben".

Das Amtsgericht München entschied allerdings, ein hinreichender Tatverdacht sei nicht gegeben. Die zuständige Richterin kritisierte dabei die Arbeit der Staatsanwaltschaft. Diese habe Nachforschungen nur unzureichend betrieben und "trotz offensichtlich existierender und erreichbarer weiterer Beweismittel (...) nahezu keine eigenen Ermittlungen" getätigt. Das Landgericht bestätigte die Entscheidung.

 

Schlötterer brachte Amigo-Affäre ins Rollen

 

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München I verwies darauf, dass seine Behörde nun keine weiteren Rechtsmittel einlegen könne. Zugleich wies er zurück, keine eigenen Ermittlungen angestellt zu haben. Zudem habe man sich auf die Ergebnisse anderer Verfahren gestützt - und das Kölner Oberlandesgericht sei eben exakt zur gegenteiligen Auffassung gekommen wie das Münchner Amtsgericht.

Der frühere Beamte Schlötterer ist seit Jahrzehnten Gegenspieler mächtiger CSU-Politiker. Als Finanzbeamter hatte er Anfang 1993 die sogenannte Amigo-Affäre ins Rollen gebracht, die zum Sturz des damaligen Ministerpräsidenten Max Streibl (CSU) führte.

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