"Straftat": Mexiko will Auktion von Artefakten verhindern

Der Ausverkauf der eigenen Kulturgüter treibt viele Regierungen um. Mexiko hat nun Ansprüche auf Artefakte angemeldet, die in München versteigert werden sollen. Das Auktionshaus sieht aber keinen Anlass, dem Wunsch nach einer Absage nachzukommen.
dpa |
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München/Mexiko-Stadt

Die mexikanische Regierung hat die Absage einer geplanten Auktion in München gefordert, bei der unter anderem Dutzende präkolumbische Kunstgegenstände aus Mexiko versteigert werden sollen. Mexikos Kulturministerin Alejandra Frausto informierte das Münchner Auktionshaus Gerhard Hirsch Nachfolger in einem Brief darüber, dass 74 Artefakte im Katalog der geplanten Versteigerung als Eigentum der mexikanischen Nation identifiziert worden seien, wie ihr Ministerium am Montag mitteilte. Das Auktionshaus sieht dennoch keinen Grund zum Handeln.

"Alle von uns angebotenen Objekte verfügen über Provenienznachweise, die belegen, dass die Objekte sich legal in Deutschland befinden", betonte das Unternehmen auf Nachfrage. "Zudem liegen Gutachten namhafter Institute zur Echtheit vor. Sämtliche Objekte der Auktion wurden durch das Art Loss Register überprüft."

Insgesamt sollen 324 Gegenstände - etwa Figuren, Masken und Gefäße, auch aus Peru und Bolivien - am 21. September in der bayerischen Landeshauptstadt unter den Hammer kommen. Die mexikanische Regierung will dies aber verhindern: Der Verkauf der Stücke stelle eine Straftat nach mexikanischem Recht dar und trage außerdem zum Schmuggel und dem grenzübergreifenden organisierten Verbrechen bei, hieß es vom dortigen Kulturministerium. Bei Mexikos Generalstaatsanwaltschaft sei Anzeige erstattet worden.

Mexikos Kulturbehörden setzen sich seit einigen Jahren verstärkt für den Schutz des Kulturerbes des nordamerikanischen Landes auch im Ausland ein. So beschwerten sie sich über Versteigerungen in renommierten Auktionshäusern von Kunstgegenständen aus der Zeit vor der spanischen Eroberung Mexikos sowie über internationale Modemarken, weil diese klassische Textilmuster indigener Volksgruppen ohne deren Erlaubnis in ihren Kollektionen verwendet hätten.

© dpa-infocom, dpa:210914-99-216055/2

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