Sträucher-Posse am Flugplatz Jesenwang
Streit an der Landebahn: Das Luftamt Südbayern will zu hoch gewachsene Pflanzen entfernen lassen, eine Bürgerinitiative auf deren Grundstück der Strauch des Anstosses wächst, wehrt sich seit Jahren dagegen. Doch das Bayerische Verwaltungsgericht gab den Behörden nun Recht. Der Strauch muss weg.
MÜNCHEN Der Streit beschäftigt seit vier Jahren die Gemüter rund um den Flugplatz Jesenwang (Kreis Fürstenfeldbruck) und sorgt andernorts für Kopfschütteln: Das Luftamt Südbayern hatte 2005 verlangt, dass Sträucher auf einem Grundstück, das an den Flugplatz angrenzt, gestutzt werden. Die Sträucher seien gefährliche Luftfahrthindernisse, die Leib, Leben und das Eigentum der Flieger gefährden.
Doch der Eigentümer von Grundstück und Sträuchern, die Jesenwanger Bürgervereinigung gegen Fluglärm, wehrte sich gegen dieses Ansinnen. Es sei schwer zu verstehen, argumentierte die BV, „dass unser Grundstück von Jedermann auch mit dem Segen des Luftamts Südbayern betreten werden darf, dass ein mickriger Strauch aber bereits ein gefährliches Luftfahrthindernis darstellt“. Warum Menschen mit zwei Metern Körpergröße kein Luftfahrthindernis darstellen, ein wesentlich niedrigerer Strauch aber schon, fand die BV unverständlich.
Der Streit eskalierte. Das Luftamt sandte Bescheide, die zunächst das Stutzen, später die vollständige Entfernung eines Strauches, der auf über 1,20 Meter Höhe angewachsen war, verlangten. Die BV klagte dagegen – und verlor. Die 24. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichtes teilte die Sicherheitsbedenken des Luftamtes und entschied, dass der Strauch sogar ganz entfernt werden muss.
John Schneider
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