Stieftochter jahrelang missbraucht

Fünf Jahre lang verging sich ein 47-Jähriger an seiner minderjährigen Stieftochter. Das Urteil: Sieben Jahre Gefängnis.
John Schneider |
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Der Angeklagte Hans F. (47 Name geändert) mit seinem Anwalt Manfred Brunner.
Torsten Huber Der Angeklagte Hans F. (47 Name geändert) mit seinem Anwalt Manfred Brunner.

München Am Ende weint der große, schwere Mann. Sein letztes Wort im Prozess am Münchner Landgericht geht im Schluchzen unter. Hans F. (47, Namen geändert) hat große Schuld auf sich geladen. Fünf Jahre lang hat er seine Stieftochter missbraucht und vergewaltigt. Dementsprechend hart fällt das Urteil aus: Die Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Thomas Bott schickt ihn wegen sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen für sieben Jahre ins Gefängnis.

Sein Opfer ist inzwischen 18 Jahre alt und leidet bis heute an den Folgen. Vielleicht ihr Leben lang, sagt ihr Anwalt. Beate F. habe keinen Freund. Auch das möglicherweise eine Folge des jahrelangen Missbrauchs. Auf der Videoaufzeichnung ihrer Vernehmung habe man sehen können, wie sie mit verdrehten Armen und sichtlich traumatisiert von den Übergriffen berichtete.

Lesen Sie auch: Bauarbeiter missbraucht seine Stieftochter

Immerhin hat ihr Stiefvater Hans F. die Aussage vor Gericht erspart. Der Bauarbeiter hat die Vorwürfe eingeräumt. Das wurde ihm strafmildernd angerechnet. Kurz vor ihrem 13. Geburtstag hat er die Tochter seiner Ehefrau zum ersten Mal missbraucht. Er greift der 12-Jährigen unters Kleid, flüstert ihr ins Ohr: „Ich habe dich mehr lieb, als ich darf!“ Strafverteidiger Manfred Brunner gibt zu bedenken, dass sein Mandant seine Schuld anerkenne.

Bereits zum Prozessauftakt erklärte der Anwalt: „Mein Mandant sieht mit großem Schmerz, dass er seine Vaterrolle verraten hat. Mein Mandant hat jetzt erkannt, dass er pädophile Neigungen hat.“ Hans F. nutzt seine Stiefvater-Stellung aus und zwingt das Mädchen zu allen möglichen Sexualpraktiken. 43 Fälle werden ihm laut Urteil im Laufe der fünf Jahre zur Last gelegt. Auf eine absurde Art und Weise werden die Übergriffe für Täter und Opfer zur Normalität. Beate lässt die Dinge geschehen, um danach wieder ihre Ruhe zu haben.

Der Stiefvater installiert zudem eine Videokamera im Badezimmer, um das Mädchen zu filmen. Auf seinem Laptop speichert er Sex-Bilddateien mit Kindern unter 14 Jahren. Auch das fließt ins Urteil ein. Ihre Qualen enden erst, als sich das Mädchen im Mai 2013 einer Freundin anvertraut. Die Mutter erfährt von dieser von den sexuellen Übergriffen, im Juli wird Hans F. dann in U-Haft genommen. Das Paar lebt jetzt in Scheidung.

 

 

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