Stiefmutter mit 60 Stichen getötet: Elf Jahre Haft
Wegen Totschlags – und nicht, wie angeklagt, wegen Mordes – ist am Dienstag der 25-Jährige vom Landgericht München I verurteilt worden, der am Pfingstsonntag 2025 seine Stiefmutter (76) in der väterlichen Wohnung in München erstochen hatte. Der 25-Jährige hatte die Frau mit einem Messer tödlich verletzt, 70 Stiche und Schnitte stellte die Rechtsmedizin bei der Obduktion fest.

Der Angeklagte sei zuvor nie durch Straftaten oder körperliche Aggressionen aufgefallen, sagte der Vorsitzende Richter Michael Schönauer bei der Urteilsbegründung. Die Familiensituation sei angespannt gewesen. Es habe einen ungelösten Familienkonflikt gegeben, geredet habe man darüber aber nie. Hintergrund: Die Stiefmutter war einst die beste Freundin der Mutter gewesen. Der Vater trennte sich von der Mutter, als diese – mit dem späteren Angeklagten – schwanger war.
Der Angeklagte habe ein niedriges Selbstwertgefühl, so der Richter. Die Stiefmutter habe seine Leistungen abgewertet. Die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass sie ihren Stiefsohn am Tattag zuerst gar nicht in die Wohnung lassen wollte, als er kam, um seinen Vater zu besuchen. In der Küche kam es schließlich zu dem tödlichen Streit. Unmittelbar vor der Tat beschimpfte sie den jungen Mann als "Taugenichts" und "Scheiß-Depp" – da stach er zu. Er sei "wie in Trance" gewesen oder wie im Rausch, hatte er dem Gericht erklärt. Der Richter bewertete schon den ersten Stich als eine Handlung "mit Tötungsabsicht."
Der Angeklagte nahm das Urteil scheinbar ruhig hin. Während der Urteilsbegründung suchte er mit den Augen immer wieder unter den Zuschauern nach jemandem. Die wenigen Stühle für Zuhörer in dem Gerichtssaal im neuen Strafjustizzentrum reichten nicht aus. Sogar der Richter höchstpersönlich trug weitere Stühle heran, damit alle knapp 30 Personen, die zur Urteilsverkündung gekommen waren, diese auch hören konnten.
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