Sterbehilfe: Strafe für Rechtsanwalt

Neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 20.000 Euro wegen versuchten Totschlags lautete das Urteil gegen den Münchner Rechtsanwalt Wolfgang Putz. Der Anwalt hatte nach Meinung der Richter aktive Sterbehilfe bei einer Wachkomma-Patientin geleistet.
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Verurteilt: Rechtsanwalt Wolfgang Putz.
az Verurteilt: Rechtsanwalt Wolfgang Putz.

MÜNCHEN - Neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 20.000 Euro wegen versuchten Totschlags lautete das Urteil gegen den Münchner Rechtsanwalt Wolfgang Putz. Der Anwalt hatte nach Meinung der Richter aktive Sterbehilfe bei einer Wachkomma-Patientin geleistet.

Damit hat der Münchner Rechtsanwalt Wolfgang Putz nicht gerechnet: Wegen versuchten Totschlags an einer Komapatientin verurteilte ihn das Schwurgericht Fulda zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Tochter der verstorbenen Patientin wurde vom Vorwurf der aktiven Sterbehilfe dagegen freigesprochen. Die letzten fünf Jahre war Erika K. (†78) eigentlich schon tot: Die Augen geschlossen, der Mund bewegte sich nur noch reflexartig. Ein Arm, den man ihr bei der Umbettung gebrochen hatte, musste amputiert werden. Eine dünne Sonde pumpte der Komapatientin flüssige Nahrung in den Bauch – seit einer Hirnblutung im Oktober 2002 siechte die Rentnerin in einem Pflegeheim bei Fulda vor sich hin. Wie berichtet, hatte die alte Dame vier Wochen vor ihrer Erkrankung mit ihrer Tochter Elke G. (54) über den Tod gesprochen.

Tochter suchte im Internet nach Hilfe

„Meine Mutter hat klar gesagt, dass sie keine lebensverlängernden Maßnahme will“, erzählt Elke G. aus Kassel. Diesen Willen der Mutter in einer Patientenverfügung (siehe Kasten unten) zu fixieren, dazu kam es jedoch nicht mehr. Erika G. suchte im Internet nach Hilfe. Dabei googelte sie auf die Web-Seite des Fachanwalts für Medizinrecht Wolfgang Putz aus München. Kurz vor Weihnachten 2007 sollte es so weit sein. Die künstliche Ernährung hatte die Heimleitung gerade eingestellt, als deren Haus-Juristin Bedenken anmeldete – und die Magensonden-Ernährung wieder angeordnet wurde. Putz zur Abendzeitung: „Es war ärztlich nicht vertretbar, dass die Frau am Leben gehalten wurde.

Rechtsanwalt kündigt Revision an

Es war kein Therapieziel mehr formulierbar.“ Putz riet der Tochter, den Schlauch der Sonde zu durchtrennen. Die Tochter und der Anwalt bekamen Hausverbot. Die Komapatientin wurde erneut zwangsernährt und in eine Klinik verbracht. Dort starb sie zwei Wochen später. Das Gericht meinte, der Anwalt hätte seinen „juristischen Irrtum“ erkennen müssen. Erika G. sei unschuldig, weil sie sich auf den Rat des Anwalts verlassen habe. Putz, der in Revision geht, muss als Bewährungsauflage 10.000 Euro zahlen, das Gleiche an einen Hospizverein.

th

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