Mann rennt in S-Bahn-Tunnel am Hauptbahnhof – Stammstrecke kurzzeitig gesperrt

Ein Mann ist am späten Donnerstagabend in einen S-Bahn-Tunnel gelaufen. Die Stammstrecke ist erstmal gesperrt.
André Wagner |
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Ein Betrunkener ist am Donnerstag am Hauptbahnhof in den S-Bahn-Tunnel gelaufen und hat damit eine Sperrung der Stammstrecke verursacht.
Ein Betrunkener ist am Donnerstag am Hauptbahnhof in den S-Bahn-Tunnel gelaufen und hat damit eine Sperrung der Stammstrecke verursacht. © IMAGO/Michael Nguyen

Ein 53-Jähriger hat am Donnerstagabend für ein kurzes Chaos auf der S-Bahn-Strecke gesorgt. Laut Pressebericht wurde die Bundespolizei in München gegen 22.35 Uhr von der Notfallleitstelle der Deutschen Bahn darüber informiert, dass am Hauptbahnhof ein Mann in den Tunnel Richtung Stachus gelaufen wäre.

Diese Tatsache führte dazu, dass der Betrieb auf der Stammstrecke sofort eingestellt wurde. Mehrere Beamte der Bundespolizei wurden an die Haltestellen Hauptbahnhof und Stachus geschickt, um nach der genannten Person zu suchen.

Mann rennt in S-Bahn-Tunnel und verursacht Stammstreckensperrung

Schon nach kurzer Zeit konnte der Mann wenige Meter hinter dem Tunneleingang im Bereich des Hauptbahnhofs von der Polizei festgestellt und gesichert werden. Bei dem Mann handelte es sich um einen 53-jährigen Polen ohne festen Wohnsitz in Deutschland.

Bei einer ersten Befragung gab der Mann an, dass er den S-Bahn-Tunnel nicht alleine betreten hätte. Aufgrund dieser Aussage wurden beide Tunnelröhren zu Fuß abgesucht, eine weitere Person konnte allerdings nicht ausgemacht werden. Nachdem die Suche abgeschlossen war, wurde die Stammstrecke nach zehn Minuten wieder freigegeben.

Betrunkener hatte 3,20 Promille

Trotz der kurzen Sperrung kam es dennoch zu erheblichen Beeinträchtigungen bei der S-Bahn. 27 Züge erhielten insgesamt 384 Minuten Verspätung, zwei Züge wurden umgeleitet, einer fiel komplett aus und 14 Züge verkehrten nur teilweise.

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Der 53-jährige Pole, der einen Atemalkoholwert von 3,20 Promille aufwies, wurde nach der Anzeigenaufnahme und Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten wieder auf freien Fuß gelassen.

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