Stalking extrem: Mann verfolgt die Ex - sieben Jahre!
Der 53-jährige Diplom-Ingenieur ist dafür extra in ihre Nähe gezogen und hat Tagebuch geführt. Da er sich freiwillig in Therapie begibt, kommt er vor Gericht mit einer Bewährungsstrafe davon.
MÜNCHEN Er ist einer der schlimmsten Stalker von München: Sieben Jahre verfolgte Diplom-Ingenieur Franz A. (53) seine Ex-Freundin Maria K. (44). Auch ein richterliches Kontaktverbot hielt ihn nicht davon ab. Dreimal wechselte sie die Wohnung – er zog ihr immer wieder hinterher und führte Tagebuch über ihre Aktivitäten. Jetzt stand Franz A. wegen Nachstellung vor dem Münchner Amtsgericht. „Es tut mir leid. Erst durch die Therapie habe ich eingesehen, dass ich etwas Schlimmes getan habe”, so der Angeklagte.
Auf dem Weg zur Arbeit passte er die Beamtin in Neuhausen ab, verfolgte sie mit dem Auto. Manchmal warf er aus dem Seitenfenster einen Strauß roter Rosen - direkt vor ihre Füße.
Mit einem Fernglas beobachtete er sie. Und hatte den vollen Überblick, weil er in ihrer Nähe wohnte. Bereits 2006 erhielt er per Gerichtsbeschluss die Anordnung, sich Maria K. nicht mehr zu nähern. Franz A. stalkte weiter. Daraufhin wurde er im Juli 2010 zu einer Geldstrafe verurteilt. Franz A. ist unbelehrbar.
Erst im April 2011 wurde er vorläufig festgenommen. Die Polizei fand bei ihren Ermittlungen schreckliche Details. Auf dem Laptop des Angeklagten war die Datei „Maria. Sporadische Beobachtungen” gespeichert. Fast 100 doppeltbedruckte Seiten voll mit Informationen über das Leben der hilflosen Frau: „7.05 Uhr: das Licht geht bei Maria an. 7.10 Uhr: das Licht geht aus. 7.30 Uhr: sie verlässt ihre Wohnung.” Im Zeugenstand erzählte die zierliche, blonde Frau: „Ich hatte solche Angst, dass ich die Wohnung kaum noch verlassen habe. Ich war teilweise arbeitsunfähig.”
Dagegen träumte Franz A. fest davon, dass er ihr Herz zurückerobern kann. In seinen Zukunfts-Phantasien glaubte er sogar an eine gemeinsame Partnerschaft mit Kind. Die Polizei hatte bei Franz A. eine familiengerechte Wohnung vorgefunden. Im Schlafzimmer stand bereits der Wandschrank und das Ehebett mit zwei Nachttischen. Auch das Kinderzimmer hatte er schon fix und fertig eingerichtet. Mit Spielzeug, Wickelkommode und Babybett.
Richter Alexander Metz: „Das ist ein extremer und krasser Stalkerfall!” Da sich Franz A. nach seiner Festnahme selbst in stationäre Therapie begeben und sein Unrecht erkannt hat, verhängte der Richter ein Jahr Haft mit Bewährung. Die Auflagen: Er muss sich eine zwei Kilometer entfernte Wohnung suchen, weiter in Therapie gehen – und darf sich Maria K. nicht mehr als auf 100 Metern nähern.
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