Stalker verfolgte Referendarin - bis die Polizei kam

Der 40-jährige Ingenieur Frank G. (40) stand wegen Stalking vor dem Münchner Amtsgericht. Er stellte seiner Ex-Freundin Stefanie R. (34) massiv mit Telefonaten, Email und Handynachrichten nach - bis die Polizei kam.
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Er ist angeklagt wegen Nachstellung
Torsten Huber Er ist angeklagt wegen Nachstellung

MÜNCHEN - Der 40-jährige Ingenieur Frank G. (40) stand wegen Stalking vor dem Münchner Amtsgericht. Er stellte seiner Ex-Freundin Stefanie R. (34) massiv mit Telefonaten, Email und Handynachrichten nach - bis die Polizei kam.

Er ist der Typ Teddybär: Stämmig, treuherziger Blick. „Ich bin kein Playboy, aber dass mich die Frauen gleich so enttäuschen“, sagte der Ingenieur Frank G. (40, Name geändert) am Freitag vor dem Münchner Amtsgericht. Er ist angeklagt wegen Nachstellung. Seiner letzten Freundin, der heute 34-jährigen Stefanie R. (Name geändert), hat er nach dem Liebesaus mit E-Mails, Anrufen und Handy-Nachrichten derart zugesetzt, dass sie ihre Ausbildung zur Gymnasiallehrerin abbrechen musste. „Ich war so in Panik, dass ich wieder zu meinen Eltern zog. Da rief er auch nachts an. Meine Eltern wollten das Telefon nicht abschalten, denn mit meinen Brüdern konnte ja immer was sein“, sagte die blonde Stefanie R., die heute als Kauffrau arbeitet.

"Mit Frauen will ich nichts mehr zu tun haben"

In den Mails stand „Terminierung (deutsch: Vernichtung) der Schlampe“, „Du wirst überwacht“ oder einfach nur „Miss you!“ Mit einen Zweitschlüssel drang er sogar in ihre frühere Wohnung ein. Mit den gestohlenen Pässen fertigte er Steckbriefe an, verbreitete sie im Internet und in der Nachbarschaft: „Wanted! Dead or Alive.“ Kennen gelernt hatten sie sich 2006 im Internet bei „Friendscout“. Anfang 2007 war die Beziehung zu Ende. Dann ging der Terror los – bis die Polizei im September 2008 an der Wohnung von Frank G. klopfte. Er entschuldigte sich und sagte: „Mit Frauen will ich nichts mehr zu tun haben. Ich konzentriere mich jetzt voll auf meinen Job.“ Urteil: Sechs Monate Haft auf Bewährung, 5000 Euro muss er an eine soziale Einrichtung zahlen.

th

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