"Stalker-Paragraf" 238 nutzt den Frauen nicht viel

Das Gesetz muss verschärft werden, fordern Bayerns Justizministeren Beate Merk und Erika Schindecker von der Deutschen Stalking-Opferhilf.
von  John Schneider
Justizministerin Beate Merk fordert eine Verschärfung des Stalking-Gesetzes.
Justizministerin Beate Merk fordert eine Verschärfung des Stalking-Gesetzes. © dpa

 Das Gesetz muss verschärft werden, fordern Bayerns Justizministeren Beate Merk und Erika Schindecker von der Deutschen Stalking-Opferhilfe.

München - Seit 2007 regelt der Nachstellungs-Paragraf des Strafgesetzbuches die Strafbarkeit des Stalkings. „Wer einen Menschen unbefugt belästigt, indem er beharrlich seine räumliche Nähe aufsucht“, heißt im §238, oder sein Opfer ständig anrufe oder anschreibe, wird bestraft. Der Paragraf regelt auch das Strafmaß: Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft drohen dem Stalker. Gefährdet er Leben oder Gesundheit seines Opfers drohen drei Monate bis fünf Jahre Haft. Wenn das Opfer zu Tode kommt, können zehn Jahre daraus werden.

Doch Erika Schindecker, Vorsitzende der Deutschen Stalking-Opferhilfe mahnt rechtliche Verbesserungen an. „Der Stalking-Paragraf nutzt den Frauen nicht viel.“ Stalker werden erst verurteilt, wenn etwas passiert ist, wenn die Verfolgung das Opfer bereits geschädigt hat.

Sie weiß sich damit einig mit Justizministerin Beate Merk: Die kritisiert, dass das jetzige Gesetz nicht berücksichtige, wie stark ein Opfer durch das Stalking seelisch belastet werde. „Es muss reichen, dass die Attacken eines Stalkers geeignet sind, die Lebensführung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen“, sagte Merk gegenüber der „Augsburger Allgemeinen“.

Diese Ansicht vertritt sie seit längerem und hat damit auch die Kollegen der anderen Bundesländer überzeugen können. Die Justizministerkonferenz hatte bereits im November 2011 den besseren Schutz von Stalking-Opfern eingefordert. „Nach Erfahrungen der Praxis wird eine Verurteilung in strafwürdigen Fällen vielfach durch das Erfordernis der Verursachung einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Opfers ausgeschlossen.“ Sprich, wenn das Opfer gelassen bleibt, kann der Stalker ungestraft weitermachen.

„Die Justizminister sehen daher gesetzgeberischen Handlungsbedarf“, heißt es in dem Beschluss. Doch passiert ist seitdem nichts. Erika Schindecker glaubt, dass die Minister bei der Bundesjustizministerin „kein Gehör finden“.

 

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