Stalker geschnappt: Es war ein Ex-Arbeitskollege

Die Polizei hat einen mutmaßlichen Stalker geschnappt. Der 43-Jährige soll eine falsche Todesanzeige für eine 17-Jährige in einer Zeitung geschaltet haben.
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Der Gipfel im Stalking-Fall um die 17-jährige "Steffi": Der Täter schaltet eine falsche Todesanzeige in der SZ
Scan/SZ 2 Der Gipfel im Stalking-Fall um die 17-jährige "Steffi": Der Täter schaltet eine falsche Todesanzeige in der SZ
Der Gipfel im Stalking-Fall um die 17-jährige "Steffi": Der Täter schaltet eine falsche Todesanzeige in der SZ
Scan/SZ 2 Der Gipfel im Stalking-Fall um die 17-jährige "Steffi": Der Täter schaltet eine falsche Todesanzeige in der SZ

Die Polizei hat einen mutmaßlichen Stalker geschnappt. Der 43-Jährige soll eine falsche Todesanzeige für eine 17-Jährige in einer Zeitung geschaltet haben.

München - Kann Steffi jetzt endlich aufatmen? In einer gefälschten Todesanzeige war das 17-jährige Mädchen aus Ismaning von einem Stalker für tot erklärt worden. Das Mädchen lebt aber glücklicherweise. Die Anzeige war online aufgegeben worden, als Absender war eine E-Mail-Adresse mit dem Namen des Vaters angegeben worden.

Große AZ-Analyse: Alles zum Thema Stalking - "Bedrängt und bedroht"

Die talentierte Nachwuchs-Sportlerin war zuvor schon monatelang mit Anrufen und Nachrichten in Internetforen von einem Stalker verfolgt worden. Jetzt hat die Polizei einen 43-Jährigen festgenommen. Laut Bayerischer Rundfunk handelt es sich bei dem Mann um einen ehemaligen Kollegen der Jugendlichen, der mit ihr zusammen in einer Firma gearbeitet hatte.

Die Beamten schnappten den Mann an seinem neuen Arbeitsplatz, einem Metallbetrieb. Über das Motiv des Mannes lässt sich derzeit nur spekulieren. Beim BR heißt es aber, "verschmähte Liebe" sei nicht der Antrieb des mutmaßlichen Stalkers gewesen. Der 43-Jährige hat sich offensichtlich bewusst und gezielt das Mädchen als Opfer herausgesucht.

Einzelheiten will das Polizeipräsidium mit der Staatsanwaltschaft am Mittag herausgeben.

Was ist ein Stalker? Wenn Nachstellen zur Straftat wird

Stalking kommt aus der Jägersprache und bedeutet Hetzen, Jagen, Verfolgen: Eine Person stellt einer anderen gezielt und systematisch nach. Vorübergehender Zorn oder Liebeskummer ist noch kein Stalking. Erst wenn die Überwachung länger anhält und sich steigert, kann man davon sprechen. Stalking im Sinne von Nachstellen reicht von Anrufen zu jeder Tageszeit über Cyber-Stalking, Zusenden unerwünschter Geschenke, ständige Präsenz am Wohnort, Kontaktaufnahme über Dritte und Verleumdungen. Bis hin zu Sachbeschädigungen wie zerstochene Reifen. Das kann zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder zu Geldstrafen führen. In schweren Fällen kommt es zu Einbrüchen und zur Bedrohung des Lebens, sogar zum Mord - dann drohen mehrere Jahre Haft.

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