Zäher Kampf gegen Shisha-Bar

Solln - Schon beim Betreten des Hauses steigt einem der süßlich-beißende Geruch der Shishas in die Nase. Allerdings steht man hier nicht in einer Bar im Bahnhofsviertel, sondern in einem Wohnhaus an der Drygalskiallee 118. Der Geruch kommt aus der Shisha-Bar, die vor einem Jahr im Erdgeschoss eingezogen ist, über die die Anwohner seither massiv klagen.
Eine Shisha-Bar oder eine Spielhalle (gegen eine solche haben sich die Bewohner bereits früher erfolgreich gewehrt) in einem Wohnhaus mit 500 Wohnungen zuzulassen, ist eigentlich gar nicht möglich, dazu müsste es in einem Kerngebiet liegen. Das war das betroffene Areal zwar ursprünglich. Doch die Pläne für das in den 60er Jahren geplante Hotel waren schnell vom Tisch, es entstand das Deba-Hochhaus. 1992 folgte die Umwidmung zum Wohngebiet.
Dennoch bekam die Shisha-Bar im September 2014 eine vorläufige Zulassung, seit Juli ist sie endgültig als Gaststättenbetrieb genehmigt. Die Bewohner, allen voran Eigentümersprecher Ulrich Gräber, meldeten von Anfang an Bedenken. Die Akteneinsichten gingen allerdings zäh voran. „Wenn wir überhaupt etwas bekommen, dann nur das Allernötigste“, klagt Gräber. Auch die Gewerbeakte der Bar – die er per Gerichtsbeschluss einforderte – ist unvollständig, Einzelheiten sind nicht immer nachvollziehbar.
Der Streit zwischen Bewohnern, Betreibern und der Stadt läuft schon seit geraumer Zeit. Das Planungsreferat erklärte im August, das Amt könne einem Wirt das Konzept seiner Gaststätte nicht vorschreiben. „Das ist falsch“, sagt Gräber deutlich und verweist auf die Gaststättenordnung. Zwar definiere der Begriff einer Gaststätte selbst nicht, wie der Betrieb genau ausgestaltet sei. Das müsse aber im Weiteren dargestellt werden.
Zudem kann einem Wirt sein Konzept aus verschiedenen Gründen versagt werden. Dazu gehört eine mangelnde technische Ausstattung für den Immissionsschutz. Die Kopfschmerzen, die sich nach einer halben Stunde Gespräch im Foyer des Wohnhauses eingestellt haben, lassen es schon ahnen.
Die Messwerte der Kohlenmonoxidbelastung in der Bar liegen mit 143 ppm weit über der Toleranzgrenze von 30 ppm. Die Überschreitung der Grenzwerte hat auch das Verwaltungsgericht bestätigt. Eigentlich müsste es eine Abluftanlage über das Dach oder an der Hauswand entlang geben. „Das ist baulich gar nicht möglich“, stellt Gräber fest. Nächste Woche erwartet er die Einsicht in die entsprechenden Befunde des Gesundheitsreferates.
Es ist ein zäher Kampf. „Vor allem ist er unnötig, weil all die rechtlichen Probleme vorhersehbar waren und von der Stadt ignoriert wurden“, ärgert sich Gräber.