Wird der mögliche Ausbau des Südrings bereits behindert?

Stadtratsmitglieder fürchten, dass geplante Bautätigkeiten am Bahn-Südring einem möglichen Ausbau im Wege stehen und haken nach. 
von  AZ
Ein Grundstück an der Claude-Lorrain-Straße.
Ein Grundstück an der Claude-Lorrain-Straße. © Google Street View

Stadtratsmitglieder fürchten, dass geplante Bautätigkeiten am Bahn-Südring einem möglichen Ausbau im Wege stehen und haken nach.

Giesing - Die Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Gülseren Demirel, Sabine Nallinger und Dr. Florian Roth (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) haben sich mit einer Stadratsanfrage zum Ausbau des Südrings an Stadtbaurätin Elisabeth Merk gewandt. Denn sie fürchten, dass der mögliche Ausbau des Südrings schon im Vorfeld behindert wird.

Dazu erklären die Stadträte:

„Ob der zweite Stammstreckentunnel je gebaut wird steht in den Sternen. Weder Baurecht noch Finanzierung sind gesichert. Unabhängig davon betonen selbst zahlreiche Befürworter des zweiten Stammstreckentunnels, dass der Ausbau des Südrings mittelfristig kommen muss, um den durch das Wachstum der Region zu erwartenden Mobilitätsbedarf mittels eines dezentralen Verkehrssystems zu bewältigen. Einzig die Bahn scheint dies anders zu sehen. Direkt am Südring, beispielsweise an der Hebensteinstraße und der Claude-Lorrain-Straße wurden augenscheinlich Grundstükke verkauft und sind Bauprojekte in der Planung. Nach Informationen vor Ort hat ein Investor, der bereits in der Nähe gerade sehr hochpreisige Wohnungen baut, eine bislang als Lagerplatz genutzte Fläche an der Claude- Lorrain-Straße erworben.

Die dort geplanten hochpreisigen Stadthäuser könnten einem Ausbau des Südrings im Wege stehen und diesen über Generationen verunmöglichen. Die Probleme auf dem Wohnungsmarkt können nur gemeinsam mit der Region gemildert werden. Ein wesentlicher Hemmschuh für die Zurückhaltung der Region bei Wohnungsbau sind fehlende, insbesondere öffentliche Verkehrsanbindungen in die LH München. Der kurzfristige Profit durch einige wenige zentrale Stadthäuser ginge damit voll auf Kosten von hunderttausenden Pendlern und Wohnungssuchenden. Hier muss die Stadt alle möglichen Planungsinstrumente nutzen, um dies zu verhindern. Auch für Bahn und Investoren gilt Artikel 14 des Grundgesetzes: ‚Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen’.“

Sie fragen deshalb: Stehen die (geplanten) Bautätigkeiten am Bahn-Südring einem möglichen Ausbau im Wege?

Antwort: Aus Sicht des Freistaates Bayern, der Landeshauptstadt München und der Deutschen Bahn AG ist die Realisierung des 2. Stammstreckentunnels nach wie vor unverzichtbar zur Ertüchtigung des S-Bahn-Systems und des Bahnknotens München. Vor diesem Hintergrund werden derzeit keine – über die „Vergleichende Untersuchung 2. S-Bahn-Tunnel/Südring (2009)“ hinaus gehenden – Überlegungen zu einem Ausbau des Südrings angestellt. Unabhängig davon ist der Ausbau des Bahn-Südrings aber entsprechend dem Auftrag der Vollversammlung des Stadtrates vom 24.10.2001 nach wie vor „als Option solange frei zu halten, bis eine endgültige Entscheidung hinsichtlich des 2. Tunnels gefallen ist“.

Für die genannten Grundstücke an der Hebensteinstraße, welche möglicherweise für den Ausbau des Bahn-Südrings benötigt werden, wurde ein Bauantrag für den Neubau eines Apartmenthauses mit Tiefgarage eingereicht. Dieser wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass die betroffenen Grundstücke Teil der Bahnbetriebsanlage und daher für die beabsichtigte Bebauung nicht geeignet sind. Zudem fügt sich der beantragte Baukörper hinsichtlich der Höhe nicht in den Rahmen der näheren Umgebung ein. Gegen die Ablehnung wurde Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben, über die noch nicht entschieden worden ist.

Im Rahmen von Anfragen an die Bauberatung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung hinsichtlich der Bebaubarkeit von Flächen entlang des Bahn-Südrings im Bereich zwischen Claude-Lorrain-Straße und Untere Weidenstraße wurde die Einschätzung abgegeben, dass die Probleme, die eine Bebauung auslösen würde, nicht lösbar sind. Im Einzelnen waren problematisch der Bedarf der Flächen für den möglichen Ausbau des Bahn- Südrings, die Belastungen durch Lärm und Erschütterung, die Unvereinbarkeit mit Plänen der Bahn für Lärmschutzwände sowie die zu geringen Abstände zu den Nachbarn. Bauanträge in diesem Bereich wurden bislang nicht eingereicht.

Frage: Welche Planungsinstrumente hat die Stadt, um die Trasse für einen möglichen Ausbau des Südrings freizuhalten? Bei (teilweise längst in Vergessenheit geratenen) Straßenprojekten scheint dies ja über Jahrzehnte zu gelingen?

Antwort: Grundsätzlich hält der wirksame Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung mit seiner bestehenden Darstellung als „Bahnanlagen“ im Bereich/im Verlauf des Bahn-Südrings eine Option zur Realisierung vor. Die Darstellung der für den Bahn-Südring erforderlichen Flächen als Vorbehaltsgebiet stellt die Beteiligung der zuständigen Stellen der Landeshauptstadt München sicher. Planungsinstrumente zur Sicherung der Trasse sind das Planfeststellungsverfahren und ggf. ein Bebauungsplanverfahren, sofern die Flächen freigestellt sind.

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