Wer zahlt fürs Pflegeheim?
Sendling - Wann wird Sozialhilfe für die Kosten im Pflegeheim gewährt? Welches Einkommen und Vermögen muss vorrangig für Heimkosten eingesetzt werden? Welche Ansprüche gegenüber Dritten macht der Sozialhilfeträger geltend?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet Martina Otte vom Bezirk Oberbayern bei dieser Informationsveranstaltung. Der Eintritt ist frei.
Die Adresse: Alten- und Service-Zentrum Sendling der Arbeiterwohlfahrt, Daiserstraße 37, Telefon 779254, asz-sendling@awo-muenchen.de
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