Was passiert im Todesfall?
Neuhausen - Die Bayerischen Krebsgesellschaft lädt für den 11. April zu einem Vortrag mit Ursula Flechtner, Rechtsanwältin für Erbrecht. Sie informiert über Formalien zum Nachlass und zum Testament.
"Es ist nie zu früh, für den Ernstfall vorzusorgen, denn jeder kann durch Krankheit, Unfall oder altersbedingt in die Situation kommen, seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können", teilt der Verein. "Vor allem Krebspatienten sehen sich aufgrund ihrer Erkrankung mit dem eigenen Lebensende konfrontiert und haben daher ein besonderes Bedürfnis, ihren Nachlass zu regeln."
Die Anwältin erkläre, wie wichtig es sei, schon früh den Nachlass zu regeln, damit er den eigenen Wünschen entspricht und nicht nur durch das Gesetz geregelt wird.
"Flechtner erläutert die gesetzliche Erbfolge und zeigt an Beispielen, wann ein Testaments ratsam ist", heißt es in der Ankündigung. "Sie gibt Tipps, welche Überlegungen vorab wichtig sind, damit die Rechtsnachfolge tatsächlich den eigenen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Dabei erhalten Interessierte auch Informationen zum Erbschaftssteuerrecht und Sozialrecht, soweit diese für das Erbrecht relevant sind."
Nach dem Vortrag ist Zeit für Fragen.
Die Veranstaltung am Donnerstag, 11. April, in der Nymphenburger Straße 21 a beginnt um 18 Uhr. Der Eintritt ist frei.
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