Viele Fragen zu Betreuung und Vorsorge

  Informationsabend: Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht, Vorsorgevollmacht – was brauche ich wirklich?  
Willi Bock |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Stadträtin Mechthilde Wittmann (CSU) will in den Landtag gewählt werden.
Stadträtin Mechthilde Wittmann (CSU) will in den Landtag gewählt werden.

Informationsabend: Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht, Vorsorgevollmacht – was brauche ich wirklich? 

Maxvorstadt - Was tun im Krisenfall? Wie kann man vorsorgen? Wie groß bei den Themen Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht und Vorsorgevollmacht die Unsicherheit ist und wieviele Fragen die Münchner haben, das zeigte sich bei einer Infoveranstaltung der Stadträtinnen Mechthilde Witmann und Evelyne Menges (beide CSU).  Zu diesem ebenso schwierigen wie emotional bewegenden Thema kanem mehr als 200 Zuhörer in den Löwenbräukeller am Stiglmaierplatz.

Der Saal reichte nicht aus, um an diesem Abend alle Interessenten zu fassen. Trotz des lauen Spätsommerabends zog es so viele Menschen in diese Veranstaltung statt in den Biergarten nebenan.

Bei diesen Themen herrscht Unsicherheit, und es gibt einen großen Fragebedarf. Das hat Mechthilde Wittmann in den vielen Gesprächen während ihrer Wahlkampftour der letzten Wochen deutlich herausgehört. „Die Menschen brauchen die Gelegenheit, sich direkt informieren zu können und auch persönliche Fragen zu stellen, vor allem darum habe ich diese Bürgerveranstaltung initiiert“, so Wittmann.

Nach einem kurzen Einführungsreferat der Rechtsanwältin und Stadträtin  Evelyne Menges über den Zweck und die grundlegenden Unterschiede von Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, hatten dann auch schon die Teilnehmer das Wort.

Es wurde viel gefragt: Kann ich auch zwei Betreuer bestimmen? Wie erfährt das Krankenhaus, dass ich eine Patientenverfügung habe? Muss die Vorsorgevollmacht handgeschrieben sein? Darf ich eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung ändern? Haben die Ärzte und meine  Angehörigen immer die Pflicht, meine Patientenverfügung zu beachten?

Mechthilde Witmann: „Diese Fragen zeigen mir, wie groß noch die Bedenken und Zweifel sind, dass die getroffenen Verfügungen auch funktionieren und nicht ihren Zweck verfehlen.“

Sowohl Wittmann wie Evelyne Menges beantworteten deshalb nicht nur alle Publikumsfragen ausführlich, die beiden gaben den Teilnehmern darüber hinaus viele nützliche Praxistipps an die Hand, an wen sie sich wenden können damit die Aktualität, Wirksamkeit und Sicherheit der eigenen Patientenverfügung, Betreuungs- und Vorsorgevollmacht gewährleistet ist. Darüber hinaus hatten sie ein Informationsblatt mit den wichtigsten Definitionen zum Thema des Abends zusammengestellt.

Am Ende der Veranstaltung gingen nicht nur die Teilnehmer zufrieden nach Hause, auch die Gastgeberin Mechthilde Wittmann zeigte sich höchst zufrieden: “Mit Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht und Vorsorgevollmacht hat die Politik die richtige Richtung eingeschlagen, aber es ist unsere zukünftige Aufgabe, es noch besser schaffen, den Menschen den Zugang zu diesen wichtigen Instrumenten der Notfallvorsorge zu erleichtern“, so Wittmann.

 


 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.