Versuchte Vergewaltigung in Tiefgarage: Täter würgt Frau (24)

Eine 24-jährige Augsburgerin ist in der vergangenen Nacht von einem 19-Jährigen in einer Tiefgarage attackiert worden. Der Mann versuchte, die Frau zu vergewaltigen.
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Die Polizei konnte in Tatortnähe einen Verdächtigen festnehmen (Symbolbild).
Die Polizei konnte in Tatortnähe einen Verdächtigen festnehmen (Symbolbild). © imago/Die Videomanufaktur

Ludwigsvorstadt - Schreckliche Minuten für eine 24-Jährige aus Augsburg am frühen Montagmorgen: Gegen 1 Uhr wurde die Frau in einer Tiefgarage in der Schwanthalerstraße von einem Mann attackiert.

Nach Polizeiangaben war die 24-Jährige auf dem Weg in die Tiefgarage , als der Mann von hinten näherte und sie unvermittelt oberhalb der Kleidung am Gesäß und im Brustbereich berührte. Während des Übergriffs packte der Unbekannte der jungen Frau auch an den Hals und würgte sie kurzzeitig.

Frau (24) in Tiefgarage vergewaltigt

Weil sich die Augsburgerin heftig wehrte, ließ der Mann vor ihr ab und flüchtete. Die 24-Jährige alarmierte umgehend die Polizei. Die Beamten konnten wenig später in der Nähe des Tatorts einen Mann festnehmen, zu dem die Täterbeschreibung passte.

Bei ihm handelt es sich um einen 19-jährigen Eritreer mit Wohnsitz in München. Nach den kriminalpolizeilichen Maßnahmen wurde der Tatverdächtige

wieder entlassen. Die 24-Jährige wurde bei dem Übergriff leicht verletzt. Eine ärztliche Versorgung vor Ort war jedoch nicht notwendig.

Die weiteren kriminalpolizeilichen Maßnahmen werden durch das Fachkommissariat 15 geführt.

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41 Kommentare
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  • Himbeergselchts am 03.09.2020 11:34 Uhr / Bewertung:

    Vielleicht ist der Mann haftsensibel? War alles schon mal da durch Richter!

  • M-Bürger am 01.09.2020 12:23 Uhr / Bewertung:

    Keine umgehenden Konsequenzen sondern Freilassung heißt: Auf ein Neues. Viel Glück beim nächsten Mal.
    Da offenbar jemand rumläuft, der für Frauen eine Gefahr darstellt und ein mutmaßlicher Täter gefasst wurde, ist das Notieren seines Namens und seiner Anschrift keinerlei Schutz für die Zielgruppe des potentiellen Täters und wird deshalb mehrheitlich zurecht kritisch gesehen. Hier müßte sofort geklärt werden, ob die Täterschaft zutrifft und wenn ja, dann ist ja der Flughafen nicht weit.
    Was den Rechtsstaat betrifft, den hier scheinbar Singlemänner und Frauenhasser zum Schutz des möglichen Täters anführen, so läge bei einer sofortigen Fallabwicklung keine Willkür vor, sondern nur ein unverzügliches Sicherstellen des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit, was uns schließlich der Rechtsstaat zusichert.

  • am 01.09.2020 16:49 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von M-Bürger

    Gut gesagt, ich befürchte nur, dass die Rechtsstaatsverteidiger Ihren Beitrag in ihrer Borniertheit nicht begreifen.

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