Verseuchter Boden in München: Anwohner verklagen Patrizia

Eigentümer klagen gegen die Wohnungsbaugesellschaft Patrizia. Sie soll verschwiegen haben, dass Böden im Münchner Stadtteil Laim belastet sind.
AZ/anf |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Unbeschwert den Garten pflegen ist in Laim nicht überall möglich. (Symbolbild)
dpa Unbeschwert den Garten pflegen ist in Laim nicht überall möglich. (Symbolbild)

Laim - Es war nach dem Krieg eine gängige Praxis: Kiesgruben wurden ausgehoben, mit dem Kies gebaut und wenn das Loch wieder zugemacht werden sollte, schüttete man allerhand Unrat hinein. Heute weiß man: Diese Hinterlassenschaften sind teilweise giftig.

Wer in München baut, hat mit derlei öfter zu tun. Die Beseitigung der Stoffe ist teuer, deshalb ist klar, dass ein Fall aus Laim seit mehreren Jahren das Landgericht beschäftigt.

Eine Eigentümergemeinschaft aus der Agnes-Bernauer-Straße hat die Immobilienfirma Patrizia verklagt. Diese hatte auf dem betroffenen Grundstück gebaut und Wohnungen verkauft. Wohnungen, die auf verseuchtem Boden stehen.

Gärtner arbeiten teilweise mit Vollschutz

Im Innenhof hat die Stadt bereits angewiesen, die obere Schicht des Bodens abzutragen und die Erde auszutauschen. Im Vorgarten ist das nicht geschehen - Gärtner arbeiten hier mit Vollschutz, erzählt eine Eigentümerin der AZ.

Der Vorwurf der Kläger: Die Patrizia habe von dem belasteten Boden gewusst, die Käufer aber nicht informiert. Die Kläger sorgen sich nicht nur um ihre Gesundheit, es geht auch um Geld: Schließlich haben sie Wohnungen in dem Glauben gekauft, alles sei in Ordnung. Nun ist aber klar, dem ist nicht so, das mindert freilich den Wert der Immobilie an der Agnes-Bernauer-Straße.

Die Patrizia sagt: Von einer Belastung habe man nichts gewusst, man habe nicht einmal gewusst, dass sich unter dem Baugrund eine zugeschüttete Grube befunden habe.

Hätten die Käufer informiert werden müssen?

Gestern trafen sich beide Streitparteien erneut vor Gericht. Es wird schnell klar: Der Fall ist kompliziert. Zwar hatte eine von der Patrizia beauftrage Ingenieursfirma bei einer Bodenuntersuchung festgestellt, dass eine Kiesgrube vorhanden ist und weitere Untersuchungen angeboten. Strittig ist die Frage: Hätte man den potenziellen Käufern schon das mitteilen müssen? Die Käufer sagen ja, die Patrizia: nein.

Und das Gericht? Richter Uwe Habereder sagt, dass bei dem Stichwort Kiesgrube mit aufgefülltem Boden die "Alarmglocken" bei der Patrizia hätten läuten müssen - und dass die potenziellen Käufer hätten informiert werden müssen. Ein Problem sieht er also bei den Kaufverträgen, die geschlossen wurden, nachdem die Grube entdeckt wurde - das sind etwa zehn.

Trotzdem empfiehlt er beiden Parteien, über einen Vergleich nachzudenken. Schließlich gehe es um viel Geld und Zeit. Bis April werden beide Seiten nun darüber nachdenken.

Alle Nachrichten aus München finden Sie hier

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.