Unter Drogeneinfluss: Mann rastet aus und kollabiert

Ein 37-Jähriger Mann hat am Mittwoch die Polizei in der Au auf Trab gehalten. Erst bedrohte er die Beamten, in der Zelle setzte plötzlich seine Atmung aus.
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Der herbeigerufene Notarzt intubierte den Mann noch in der Zelle.
imago Der herbeigerufene Notarzt intubierte den Mann noch in der Zelle.

Au - Als eine Anwohnerin am Mittwoch in ihrem Treppenhaus einen fremden Mann liegen sah, alarmierte sie die Polizei. Die Beamten weckten den Mann und forderten ihn auf, sich auszuweisen. Doch laut Polizei war es nahezu unmöglich, mit dem stark betrunkenen Mann zu sprechen. Erst nach mehreren Minuten rückte der 37-Jährige aus dem Landkreis München seinen Personalausweis heraus.

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Wie die Polizei berichtete, reagierte der Mann äußerst aggressiv. Er war sich sicher, in seinem Wohnhaus zu sein. Als er anfing lautstark im Treppenhaus herumzuschreien, sich vor den Beamten aufbaute und mit den Armen herumfuchtelte, wurde er aufgefordert, das Anwesen zu verlassen. Der 37-Jährige weigerte sich trotz Platzverweises strikt, das Haus zu verlassen. Die Beamten beförderten den Mann schließlich  zum Streifenwagen.

 

Am Polizeiwagen rastet der Mann aus

 

Der 37-Jährige geriet vollkommen außer sich, schlug seinen Kopf mehrmals auf die Motorhaube und während der Fahrt gegen die Seitenscheibe. Auch in der Haftzelle beruhigte sich der Mann nicht. Immer wieder schlug er seine Stirn gegen die Gitterstäbe. Um eine weitere Selbstverletzung zu verhindern, kontaktierten die Beamten eine psychiatrische Klinik. Gleichzeitig beorderten sie einen Krankenwagen zur Polizeiinspektion.

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Den Rettungssanitätern gestand der 37-Jährige, Rauschgift konsumiert zu haben. Aufgrund seiner anhaltenden Aggressivität war ein Transport in eine Klinik nicht möglich. Ein Notarzt musste den Mann mit Medikamenten ruhig stellen.

Kurze Zeit später setzte bei dem 37-Jährigen aus unbekannten Gründen die Atmung aus. In der Haftzelle intubierte ihn der Notarzt. Er wurde anschließend in ein Krankenhaus gebracht. Nach Angaben des Arztes bestand keine Lebensgefahr.

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