Um in Bar zu kommen: Betrunkener gibt sich als BKA-Beamter aus
Maxvorstadt - Was als feucht-fröhlicher Abend in München begonnen hatte, mündete für einen Mann aus Nordrhein-Westfalen am Freitag in eine Anzeige wegen Amtsanmaßung.
Der 30-Jährige war gegen 21.15 Uhr in der Maxvorstadt unterwegs. Er entschied sich für den Besuch einer Bar, hatte dabei aber die Rechnung ohne den Türsteher gemacht. Nach Angaben der Polizei verwehrte der Türsteher dem Mann den Zutritt - "wohl aufgrund seines stark alkoholisierten Zustands".
Bundeskriminalbeamter? Türsteher ruft Polizei
Der 30-Jährige wollte sich aber nicht abwimmeln lassen, zeigte seinen Ausweis und sagte, er sei Bundeskriminalbeamter und habe deswegen natürlich Zutritt zur Bar. Den Türsteher beeindruckte das wenig, er verständigte die Polizei.
Den Mann erwartet nun eine Anzeige wegen Amtsanmaßung. In § 132 Strafgesetzbuch heißt es: "Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
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