Uhrmacherhäusl in Giesing: Abriss erneut vor Gericht

Obergiesing - So ganz eindeutig waren die Signale des Senats am Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Donnerstag nicht. Und doch finden Angelika Laible und Anton Voglmaier vom Bündnis Heimat Giesing, dass die Verhandlung am VGH in Sachen Uhrmacherhäusl ganz gut gelaufen ist.
Es geht den beiden und vielen anderen Giesingerinnen und Giesingern darum, dass die Lücke in der Oberen Grasstraße, die der illegale Abriss des Uhrmacherhäusls gerissen hat, wieder geschlossen wird. Der Neubau soll in Form und Größe dem Häusl dabei möglichst nahekommen.
Eigentümer: Zum Abrisszeitpunkt "nicht voll zurechnungsfähig"
Das will auch die Stadt. Doch die Sache ist kompliziert. Der Eigentümer sagt, dass er nicht verantwortlich sei. Der Bauunternehmer habe eigenmächtig gehandelt.
Der wiederum erklärt, dass er zum Zeitpunkt des Abrisses nicht voll zurechnungsfähig gewesen sei. Außerdem habe er inzwischen Insolvenz anmelden müssen.

VG: Stadt hat Bescheid an falsche Adresse geschickt
Das Verwaltungsgericht hatte trotzdem entschieden, dass die Stadt den Bescheid an die falsche Adresse geschickt habe. Und entschied pro Eigentümer. Das wollte die Stadt nicht auf sich sitzenlassen und ging in Berufung.
Der Anwalt des Eigentümers kritisiert, dass die Stadt bei ihrem Bescheid an den Eigentümer nicht ausreichend von ihrem Ermessen Gebrauch gemacht hat. Und argumentiert unter anderem, dass ein Wiederaufbau schon deshalb unsinnig sei, weil ein Neubau für den Denkmalschutz immer nur eine Kopie bleiben werde.
Am 30. Juli soll das Urteil fallen
Dem hält die Stadt entgegen, dass es vor allem um den Ensembleschutz gehe. Das Uhrmacherhäusl ist Teil der Feldmüller-Siedlung. In die Lücke sollte daher nur das kommen, was in das Erscheinungsbild dieses Ensembles passt. Es sei auch noch genügend alte Substanz vorhanden.
Der VGH will am 30. Juli entscheiden.